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Bund sagt zu teuren Hörgeräten den Kampf an

Die hohen Preise für Hörgeräte in der Schweiz sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesamt für Sozialversicherung schreibt die Lieferung von Hörhilfen international aus. So reden die Sozialwerke beim Preis mit.

Die Margen und Rabatte der Hörgerätebranche wurden in letzter Zeit vom Preisüberwacher und der eidgenössischen Finanzkontrolle kritisiert.

Auch nach Berücksichtigung einer Pauschale für den Aufwand der Akustik-Fachgeschäfte erreichten die Margen und Rabatte je nach Händler 45% – bis über 1000 Franken pro Gerät. Daraus resultieren im internationalen Vergleich überhöhte Gerätepreise.

Im aktuellen System bezahlen die Sozialversicherungen den Hörbehinderten einen Beitrag an ein Hörgerät ihrer Wahl sowie eine Dienstleistungs-Pauschale für die Akustikerinnen und Akustiker.

Auswahlkriterien sind der Preis und klar definierte Qualitätsanforderungen. Das reduziert das breite Angebot. Die künftige Palette soll individuelle Bedürfnisse der Versicherten aber weiter abdecken.

Zurzeit kommt die Invalidenversicherung (IV) für 210 Geräte voll auf. Hinzu kommen gut 660 Geräte, für welche der Versicherte selber zuzahlen muss.

Von der Ausschreibung erwartet die IV Einsparungen von 10 bis 20 Mio. Franken im Jahr.

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Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

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