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Bundesrat gegen Lockerung des Nachtfahrverbots

Verkehrsminister Leuenberger will das Volk nicht vor den Kopf stossen. Keystone

Der Bundesrat lehnt die von Lastwagenlobby und Gewerbeverband verlangte Lockerung des Nachtfahrverbots ab. Dies wäre ein Verstoss gegen Treu und Glauben gegenüber dem Volk, sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger am Mittwoch (06.06.) im Ständerat.

Leuenberger verwies im Stöckli auf die von Bund und Kantonen beschlossenen Massnahmen gegen die Lastwagen-Staus am Gotthard. Sämtliche Kantone entlang der Transitachse A2 wollten nicht am Nachtfahrverbot ritzen, hielt Leuenberger fest. Bei der Abstimmung über die bilateralen Verträge mit der EU sei das im Landverkehrs-Abkommen festgehaltene Nachtfahrverbot ein wichtiger Punkt gewesen. Deshalb könne nun nicht bereits bei den ersten Schwierigkeiten am Nachtfahrverbot geritzt werden.

Überlastung am Zoll war voraussehbar

Die Überlastung der Zollanlagen sei auf die normale Verkehrszunahme und auf die Zunahme der beladenen Camions zurückzuführen. Letzteres sei eine Folge der Leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA), die zur besseren Auslastung der Lastwagen führe. Die Überlastung am Zoll wäre vorauszusehen gewesen, räumte Leuenberger ein.

Massnahmen

Die geplanten baulichen Massnahmen bei den Zollübergängen in Chiasso und Basel seien keine einfache Sache. Zunächst müsse mit Deutschland und Italien verhandelt werden.

Leuenberger erinnerte an die weiteren Massnahmen, die Bund und Kantone realisieren wollen: 1’400 Ausstellplätze entlang der A2 sowie ein streckenweises Überholverbot für Camions auf der A2. Mit der Begrenzung der Abstellplätze wollten die Kanton das Stauproblem sichtbar machen und dem Ausland zeigen, dass die Transitstrecke nicht für noch mehr Verkehr frei sei. Der Bundesrat könne sich diesem Ansinnen anschliessen, sagte der Verkehrsminister.

ASTAG: Vorübergehende Notmassnahme

Auch der Nutzfahrzeugverband ASTAG stehe hinter der Verkehrsverlagerung auf die Schiene, sagte ASTAG-Präsident Carlo Schmid (CVP/AI). Verlangt werde lediglich eine vorübergehende kurzfristige Aufhebung des Nachtfahrverbots zur Bewältigung einer Notlage. Das zur Verlagerung notwendige Bahnangebot sei noch nicht vorhanden.

swissinfo und Agenturen

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