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Die Flüchtlingspolitik in der Nazizeit: Zitate, Zahlen und Fakten aus dem Bergier-Bericht

Der Bergier-Bericht zur Flüchtlingspolitik der Schweiz in der Nazizeit umfasst rund 350 Seiten. Neben dem Handeln der Schweizer Behörden untersuchte die Bergier-Kommission auch die Auswirkungen der Flüchtlingspolitik auf die davon betroffenen Menschen.

Der Bergier-Bericht zur Flüchtlingspolitik der Schweiz in der Nazizeit umfasst rund 350 Seiten. Er stellt die vom Nationalsozialismus verfolgten Menschen ins Zentrum. Neben dem Handeln der Schweizer Behörden untersuchte die Bergier-Kommission auch die Auswirkungen der Flüchtlingspolitik auf die davon betroffenen Menschen.

Einige Kernsätze aus dem Bergier-Bericht

– Über den Antisemitismus: “Von besonderer Bedeutung (für die Fremdenpolitik) war der Antisemitismus. Von älteren Formen christlicher Judenfeindschaft genährt, hatte er – wie in anderen europäischen Staaten – die politische Gleichberechtigung der Juden im 19. Jahrundert verzögert. Er war … im Sinne einer mentalen Grunddisposition der gesamten Gesellschaft die Ursache der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Marginalisierung der kleinen jüdischen Minderheit.”

– Über das Handeln der Behörden: “Das zentrale Problem der humanitären Politik lag darin, dass die Entscheidungsträger trotz ihrer Kenntnisse an einem engen Neutralitätsverständnis festhielten und sich auf zivile und militärische Kriegsopfer konzentrierten, Sie waren nicht bereit, einen Unterschied zwischen Krieg und Völkermord anzuerkennen.”

– Über die Grenzschliessung für Flüchtlinge: “Indem die Schweizer Behörden zusätzliche Hindernisse (für die Flüchtlinge) schufen, trugen sie – ob sie es beabsichtigten oder nicht – dazu bei, dass das NS-Regime seine Ziele erreichen konnte. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Öffnung der Grenze einen Angriff der Achsenmächte provoziert oder unüberwindbare wirtschaftliche Schwierigkeiten verursacht hätte. Dennoch verweigerte die Schweiz den Menschen in höchster Lebensgefahr die Hilfe. Eine am Gebot der Menschlichkeit orientierte Politik hätte viele Tausend Flüchtlinge vor der Ermordung durch die Nationalsozialisten und ihre Gehilfen bewahrt.”

– Flüchtlingspolitik und Rechtsordnung: “Die grossen Leitlinien der schweizerischen Flüchtlingspolitik befanden sich in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsordnung.” (…). “Die Schweiz hielt sich also weitgehend an den legalen Rahmen, doch sie interpretierte die Normen grundsätzlich zugunsten der Autorität des Staates und nicht zugunsten der Schutzbedürfnisse der Flüchtlinge. Nichts hätte sie daran gehindert, über die völkerrechtlichen Minimalstandards hinauszugehen oder das Landesrecht zugunsten der Flüchtlinge zu interpretieren oder zu verändern.”
“Indem die Schweiz im Oktober 1938 ihrer Einreiseregelung die deutschen Bestimmungen über Arier und Nicht-Arier zugrunde legte, und indem sie 1941 die ausgebürgerten, in der Schweiz niedergelassenen deutschen Juden als Staatenlose behandelte, womit sie deren Ausbürgerung anerkannte, verstiess sie gegen den Ordre public, das heisst gegen die Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung.”

Zahlen zur schweizerischen Flüchtlingspolitik in der Nazizeit

– Die Schweiz gewährte während des Krieges fast 300’000 Menschen aus dem Ausland kurz- oder längerfristig Schutz. Über 24’000 Schutzsuchende wies sie ab.

– Von 1933 bis 1945 anerkannte die Schweiz 644 Personen als politische Flüchtlinge.

– Während des Krieges beherbergte sie 9’909 Emigranten (Flüchtlinge, die schon vor Kriegsbeginn in der Schweiz waren).

– Sie nahm ferner 51’129 Zivilflüchtlinge auf (davon 19’495 Personen jüdischen Glaubens und 1’609 Personen, die wegen ihrer jüdischen Herkunft verfolgt wurden).

– Während des Krieges nahm die Schweiz ferner 103’869 Militärflüchtlinge auf.

– 59’785 Kinder erhielten Erholungsurlaube von einigen Monaten.

– 66’549 Personen, die vor dem Kriegsgeschehen flüchteten, fanden für einige Tage Schutz.

– Von 1940 bis 1945 lassen sich 24’398 Rückweisungen schriftlich nachweisen.

– Von 1938 bis 1944 prüften die schweizerischen Ausland-Vertretungen 24’100 Einreisegesuche, wovon 9600 bewilligt werden.

Wichtige Daten aus der schweizerischen Flüchtlingspolitik:

– 20. April 1933: Kreisschreiben des Eidggenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD): Juden gelten nicht als politische Flüchtinge.

– 29. September 1938: Deutsch-schweizerische Einigung über die Kennzeichnung der Pässe von Juden mit einem J-Stempel durch die deutschen Behörden.

– 20. Juni 1940: Internierung von 40’000 Militärpersonen (vorab französische und polnische Soldaten) sowie 7’500 französischen Zivilisten nach dem Zusammenbruch Frankreichs.

– 13. August 1942: Die Grenze wird geschlossen. Flüchtlinge “aus Rassegründen” gelten nicht als politische Flüchtlinge.

– September bis Dezember 1943: Aufnahme von 20’000 italienischen Soldaten und 7’800 Zivilisten nach deutscher Besetzung Norditaliens.

– 12. Juli 1944: Anweisung des EJPD: Alle an Leib und Leben gefährdeten Flüchtlinge sind aufzunehmen (implizite Anerkennung der Juden als Flüchtlinge).

SRI und Agenturen

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