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Erneute Chance für Mutterschaftsversicherung

Die Mutterschafts-Entschädigung sieht bei Mutterschaft 14 Wochen Lohnfortzahlung vor. swissinfo.ch

Erwerbstätige Frauen sollen bei Mutterschaft besser gestellt werden. Sie sollen während 14 Wochen 80% ihres bisherigen Lohnes aus der Erwerbsersatz-Ordnung ausbezahlt erhalten.

Gegen die Vorlage haben die Schweizerische Volkspartei und einige freisinnige Politiker das Referendum ergriffen.

Der Schutz für erwerbstätige Frauen bei Mutterschaft ist in der Schweiz heute lückenhaft und nicht einheitlich geregelt. Im Obligationenrecht ist eine Lohnfortzahlungs-Pflicht von mindestens 3 Wochen festgeschrieben – dies bei einem Arbeitsverbot von 8 Wochen.

Erwerbsersatz-Lösung

1945 sagten die Stimmbürger Ja zu einer Mutterschaftsversicherung. Die Frauen durften damals noch nicht stimmen. Doch umgesetzt wurde diese bis heute nicht. Mehrmals hat das Stimmvolk seither Projekte dieser Art abgelehnt, das letzte Mal 1999.

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EO) sollen erwerbstätige Mütter nun während 14 Wochen nach der Geburt 80% ihres Lohnes ausbezahlt erhalten. Dies bis zu einem Maximal-Ansatz von 172 Franken pro Tag oder 5160 Franken im Monat.

Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst, die schon bisher Geld erhielten, sollen künftig statt 65% ebenfalls 80% ihres Lohnes aus der Erwerbsersatzordnung erhalten.

Die Änderungen würden zu Mehrausgaben der EO von 575 Millionen Franken pro Jahr führen, davon entfallen 483 Millionen auf die Mutterschafts-Entschädigung.

Die Kosten sollen während der ersten zwei bis drei Jahre aus den Reserven der EO gedeckt werden. Danach sollen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge in zwei Schritten um insgesamt 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.

SVP ergreift Referendum

Dies haben der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlamentes bestimmt, indem sie eine parlamentarische Initiative des freisinnigen Nationalrates Pierre Triponez gutgeheissen hatten.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und einige freisinnige Politiker waren jedoch mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden und ergriffen das Referendum. Dieses kam mit über 71’000 gültigen Unterschriften zustande.

Die Kritik der Referendums-Initianten: Ein weiterer Sozialausbau sei schlicht zu teuer, und eine Mutterschaftsversicherung würde die Wirtschaft finanziell zusätzlich belasten.

Pro und Kontra

“Das können wir uns schlichtweg nicht leisten”, sagt Jasmin Hutter, SVP-Nationalrätin und Co-Präsidentin des Referendums-Komitees, gegenüber swissinfo.

Ein Argument, das die Befürworter nicht gelten lassen. Ihrer Meinung nach kann die Wirtschaft sogar sparen: Nach der Erhöhung der Beitragssätze sollen für die Arbeitgeber gegenüber der heutigen Lösung nämlich weniger Kosten anfallen.

Die Gegner würden verschweigen, “dass die Wirtschaft diese 380 Millionen Franken, die sie heute einseitig zahlt, nicht mehr zahlen muss”, sagt Pierre Triponez, der “Vater” der Vorlage. Unter dem Strich würde die Wirtschaft jährlich über 100 Millionen Franken einsparen.

Hutter befürchtet längerfristig jedoch eine zusätzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer. “Ich möchte einfach nicht, dass der Sozialstaat noch mehr ausgebaut wird. Und das ist eine zusätzliche Versicherung.”

Genau das sei es eben nicht, kontert Triponez. “Es gibt keine neue Versicherung. Frauen zahlen ja bekanntlich seit Jahrzehnten wie die Männer Monat für Monat ihren Beitrag für die EO und werden neu nun auch entschädigungsberechtigt.”

Fair oder unfair?

Doch für Hutter stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit. “Wir deklassieren jene Mütter, die wertvolle Arbeit zu Hause leisten, die für die Erziehung sorgen und so der Wirtschaft, der Volkswirtschaft und der Schule einige Arbeit abnehmen.” Denn diese Mütter erhielten keine Entschädigung aus der EO.

Triponez allerdings gibt zu bedenken: “Das ist genau das, was letztes Mal vom Volk ganz deutlich verworfen worden ist.” Seine Lösung sei eine reine Lohnersatz-Lösung für erwerbstätige Personen, die vorher auch in die EO einbezahlt hätten.

“Ich habe Mühe, wenn es Aufgabe des Staates sein soll, Kinder zu finanzieren”, erwidert Hutter. Kinder kriegen und haben sei für sie eine Privatsache. Mit der Finanzierung über die EO bleibe es weiterhin eine Staatssache.

Gerade mit diesem Argument, dass Mutterschaft eine Privatsache sei, spiele sie ihm in die Hand, antwortet Triponez. Denn damit könne er begründen, “dass man nur denjenigen einen Lohnausfall entschädigen kann, die effektiv einen Lohnausfall erleiden”.

Am 26. September entscheiden die Stimmberechtigten über die Mutterschafts-Entschädigung. Da es sich bei der Vorlage um eine Gesetzesrevision, respektive ein Volksreferendum dagegen handelt, ist einzig das Volksmehr ausschlaggebend.

swissinfo, Christian Raaflaub

Die Änderungen der EO würden zu Mehrausgaben von 575 Mio. Fr. pro Jahr führen.
483 Mio. Fr. davon entfallen auf die Mutterschafts-Entschädigung.
92 Mio. Fr. davon entfallen auf Dienstleistende und Rekruten.
Heute zahlen die Arbeitgeber einseitig 353 Mio. Fr. für Mutterschaftsurlaube.
Sie würden mit der Revision 136 Mio. Fr. pro Jahr einsparen.

Anspruch auf eine Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) hat heute, wer in der Schweizer Armee (inkl. militärischer Frauendienst, Rotkreuzdienst und Hilfsdienste), in Zivildienst oder Zivilschutz Dienst leistet, an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen für Jugend und Sport oder an Jungschützenleiterkursen teilnimmt.

Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung derzeit 65 % des durchschnittlichen Einkommens. Nichterwerbstätige erhalten einen festen Ansatz.

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