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EU-Botschafter Reiterer zum 8. Februar

Sage die Schweiz am 8. Februar Nein zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien, sei es am Bundesrat, die Konsequenzen zu ziehen. Dies sagte Michael Reiterer, EU-Botschafter in Bern.

Lehne das Schweizer Stimmvolk die Vorlage ab, werde die EU gar nichts unternehmen, erklärte der österreichische Diplomat. Es sei am Schweizer Volk zu entscheiden, was es in Bezug auf die EU wolle, führte Reiterer an einer Veranstaltung der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (NEBS) in Neuenburg aus.

Sicher sei einzig dies: Die Schweiz könne nicht von der EU verlangen, etwas zu unternehmen. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung verlange die EU nichts von der Schweiz, hielt er fest.

Der Bundesrat könne im Fall eines Nein Brüssel ins Bild setzen oder dies auch bleiben lassen. In ersterem Fall werde die EU vom «Ende der bilateralen Verhandlungen» Kenntnis nehmen. Teile der Bundesrat das Nein der EU aber nicht mit, gehe diese davon aus, dass die Verhandlungen weitergingen.

Diplomatisch äusserte sich Reiterer zur Anwendung der so genannten Guillotine-Klausel im Fall eines Nein. Gemeint ist damit, dass alle Bilateralen Verträge der ersten Runde zwischen Bern und Brüssel hinfällig würden.

Die EU bestehe aus 27 Staaten, und die Schweiz könne nicht entscheiden, ob es 25 plus zwei Staaten seien. Bekomme eine Familie ein neues Kind, könnten die Nachbarn nicht so tun, als ob das Neugeborene nicht existiere, so der Österreicher.

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