Freie Arzt- und Spitalwahl fällt auch im Ständerat durch
Mit 28 zu 0 Stimmen hat der Ständerat am Mittwoch (06.06.) als zweite Kammer die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" abgelehnt. Berechtigte Anliegen des Begehrens sollen in die hängige Revision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) integriert werden.
Die von einer Interessen-Gemeinschaft der Ärzte lancierte Initiative möchte die freie Wahl von Arzt und Spital als Grundrecht in der Verfassung verankern. Gleichzeitig verlangt sie die volle Kostendeckung durch die obligatorischen Versicherungen.
Das Volksbegehren gehe in die richtige Richtung, anerkannten Kommissions-Präsidentin Christine Beerli (FDP/BE) und Bundesrätin Ruth Dreifuss im Ständerat. Es schiesse aber über das Ziel hinaus, indem es die gesamte Spitalplanung und damit ein zentrales Element der Kostendämpfung über Bord werfe.
Laut Beerli und Dreifuss wird die zurzeit vor der Ständerats-Kommission liegende Neuordnung der Spitalfinanzierung im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) Gelegenheit bieten, berechtigte Anliegen zu erfüllen. Möglicherweise könnten die Initianten ihr Begehren dann zurückziehen.
swissinfo und Agenturen
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