Kapitalgewinnsteuer: Mehr Steuergerechtigkeit?
In der Schweiz werden an der Börse erzielte Gewinne von Privaten bisher nicht versteuert. Mit einer Volksinitiative verlangt der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass grössere Kapitalgewinne zu mindestens 20% besteuert werden müssen. Argumentiert wird mit Steuergerechtigkeit.
Zwischen 1990 und 1997 habe der Wert aller an der Börse registrierten Schweizer Aktien um über 600 Mrd. Franken zugenommen, so der Gewerkschaftsbund. Diese Gewinne seien aber für Private steuerfrei geblieben – einen Missstand, den es auszumerzen gelte.
Das Wichtigste in Kürze
Deshalb lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Volksinitiative. Mit über 107’000 gültigen Unterschriften reichte er sie ein. Wird sie angenommen, werden Kapitalgewinne zu einem einheitlichen proportionalen Steuersatz von mindestens 20% vom Bund besteuert. Kapitalverluste könnten im Steuerjahr und während weiterer zwei Jahre mit den Kapitalgewinnen verrechnet werden. Gewinne unter 5’000 Franken würden von der Steuer befreit.
Wenn drei Jahre nach der Annahme der Initiative durch Volk und Kantone noch kein Gesetz eine Kapitalgewinnsteuer regelt, so muss die Schweizer Regierung eine Verordnung erlassen. Dies verlangen die so genannten Übergangsbestimmungen, die die Initiative enthält. Tritt dieser Fall ein, so werden Kapitalgewinne von über 5’000 Franken (insbesondere auf Devisen, Wertpapieren und Beteiligungen) zu 25% besteuert.
Auch will der Gewerkschaftsbund Steuerhinterzieher bestrafen. Eine Busse könnte bis zum Fünffachen der hinterzogenen Steuer betragen. Oder es droht Gefängnis bis zu drei Jahren.
Argumente Pro in Kürze
Der SGB führt für die Kapitalgewinnsteuer an, dass jedes andere Einkommen – vom Lohn bis zum Lottogewinn – besteuert werde. Deshalb sei auch das Einkommen aus Kapitalgewinnen zu besteuern. Weiter steht in seinem Argumentarium: «Heute kennen alle Industriestaaten in irgendeiner Form eine Kapitalgewinnsteuer. Nur Griechenland und die Schweiz befreien die Kapitalgewinne vollständig.» Und: «Der Sozialstaat hat die zu erwartende Steuermilliarde pro Jahr dringend nötig.»
Argumente Contra in Kürze
Gegner, vor allem das bürgerliche Komitee gegen eine schädliche Kapitalgewinnsteuer, betonen, dass die neue Steuer bürokratisch sehr aufwändig sei und wenig ergiebig. Zudem führe sie zu einer international einzigartigen Doppelbelastung und könnte damit die bewährte kantonale Vermögenssteuer gefährden. (Zur Vermögenssteuer siehe Link.)
Ausserdem argumentiert das Komitee: «Die Kapitalgewinnsteuer ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz.» Dem Komitee haben sich 130 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der bürgerlichen Parteien angeschlossen.
Die Initiative im Parlament
Der Nationalrat schickte die Volksinitiative mit 120 zu 65 Stimmen bachab. Grüne und Sozialdemokraten standen geschlossen für die Kapitalgewinnsteuer ein, die Schweizerische Volkspartei (SVP) geschlossen dagegen. Freisinn und Christdemokraten waren grossmehrheitlich gegen die Steuer. In der Kantonskammer, dem Ständerat, stimmten 35 gegen, 6 für die Initiative.
Trotz der klaren Absage waren sich Parlamentarier und Parlamentarierinnen einig, dass Steuergerechtigkeit notwendig ist. Der Bundesrat möchte die geltende Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne auch korrigieren. Dies jedoch im Rahmen einer umfassenden Steuerreform.
Das Schweizerische Steuersystem
In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben: Auf Bundesebene als so genannte Bundessteuern, auf der Kantons- und schliesslich auf der Gemeindeebene. Teilweise sind auch Doppelbelastungen möglich. (Für weitere Informationen siehe Link.)
Rebecca Vermot
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