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Keine Begeisterung für die 11. AHV-Revision

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Frauen verlieren doppelt und gespart wird weniger als geplant: Der Linken geht die Flexibilisierung zu wenig weit, der Rechten zu weit. Niemand freut sich über die 11. AHV-Revision. Alle hoffen nun, dass die Kleine Kammer die Entscheide korrigiert.

Das Rentenalter der Frau wird um ein Jahr auf 65 Jahre erhöht. Ersparnis: 400 Mio. Die Witwen-Rente wird zwar nicht an die Witwer-Rente angepasst, aber kinderlose Witwen werden keine Rente mehr erhalten. Ersparnis: 120 Mio. Franken pro Jahr. Die AHV-Renten werden nur noch alle drei Jahre der Teuerung und den Löhnen angepasst. Ersparnis: 150 Mio. jährlich. Ein Vorbezug der Rente ab 62 Jahren wird grundsätzlich möglich – dies aber bei lebenslanger Kürzung der Rente. Kosten: 400 Mio. Franken.

62 Parlamentarier und Parlamentarierinnen stimmten dieser 11. Revision der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) zu, 60 lehnten sie ab und 63 enthielten sich ihrer Stimme: Knapper hätte das Ergebnis in der Grossen Kammer des Schweizer Parlaments nach der Debatte über die AHV-Revision nicht ausfallen können.

Links Nein – Rechts Enthaltung

Entschlossenen Widerstand leistete das links-grüne Lager. Bei den Sozialdemokraten lehnten 40 Abgeordnete das Gesetz ab, während sich 11 der Stimme enthielten. Die 10 Grünen opponierten geschlossen.

Die Vorlage sei eine Abbauvorlage moniert die Linke. Mit dem Status Quo gehe es allen besser. Die Grünen argumentieren: In diesem Land gebe es zwar Milliarden für den Kauf von Flugzeugen und für Steuererleichterungen, aber scheinbar kein Geld für die AHV.

Im bürgerlichen Lager drückte sich die Unzufriedenheit vor allem in Stimmenthaltung aus. Freisinnige und Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) steuerten das Gros der Enthaltungen bei.

Bürgerliche klagen, das Ziel, die Finanzen der AHV auf soliden Boden zu stellen, sei nicht erreicht worden. Statt 1,3 Mrd. Franken zu sparen, wie dies die Schweizer Regierung vorgeschlagen hat, würden nun nur 500 Mio. gespart.

Einzig die CVP stellte sich mit 30 Stimmen geschlossen hinter die Vorlage.

Linke sowie Rechte hoffen nun, dass die Kleine Kammer, der Ständerat, zu ihren Gunsten entscheidet. Doch bevor die Kleine Kammer die Vorlage berät, muss sie noch in der vorberatenden Kommission des Ständerates diskutiert werden.

Finanzierung mit Mehrwertsteuer-Prozenten

Für die Finanzierung der AHV hat der Nationalrat eine Anhebung der Mehrwertsteuer-Sätze bewilligt. Mit dieser Verfassungsvorlage wird das Parlament ermächtigt, für die AHV einen Mehrwertsteuer-Zuschlag von maximal 1,5 Prozentpunkten zu erheben.

Ein halbes Prozent dürfte 2007 fällig werden, ein ganzes Prozent dann erst 2011. Erwartet werden Mehreinnahmen von rund vier Mrd. Franken.

Bundesrätin Ruth Dreifuss wies in der Debatte über die Finanzierung nochmals darauf hin, dass das Ziel und der Zweck der 11. AHV-Revision die Konsolidierung der AHV sei. Die AHV habe drei Haupteinnahmenquellen, nämlich die Einzelbeiträge, die Mehrwertsteuer und der Anteil des Staates. Die Mehrwertsteuer habe der AHV im letzten Jahr 2,8 Mrd. Franken gebracht. Diese Steuer habe mehrere Vorteile. Sie wirke rasch, wozu aber die Verfassung schnelle Entscheidungsmechanismen bereithalten müsse.

Rebecca Vermot und Agenturen, Bundeshaus

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