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Keine Chance «für Mutter und Kind»

Dank der Fristenregelung, Idee der Nationalrätin Barbara Haering, entfällt die Diskussion um die Initiative "Für Mutter und Kind". Keystone Archive

Die Kleine Kammer hat mit der Anti-Abtreibungs-Initiative "für Mutter und Kind" kurzen Prozess gemacht. Nach knapp 25 Minuten versenkte er das Volksbegehren mit 35 zu 0 Stimmen. Für ein Ja für die erzkonservative Initiative brach niemand eine Lanze.

Der Ständerat schmetterte das Volksbegehren vor allem unter dem Hinweis auf die Fristenlösung ab. Mit der Diskussion vom Dienstagmorgen (12.06.) wurde die Frage des Schwangerschafts-Abbruchs während dreier Sessionen diskutiert. Im Frühling hatte die Kleine Kammer die Möglichkeit des straflosen Abbruchs einer Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen befürwortet.

Abtreibungsverbot

Das Volksbegehren gehe mit seinem faktischen Abtreibungsverbot hinter die geltenden Regelungen zurück, so der Sprecher der vorberatenden Kommission. Eine Abtreibung wäre laut den Initianten nur noch bei akuter körperlicher Lebensgefahr für die Mutter möglich. Vergewaltigungsopfer müssten die Frucht des Verbrechens austragen. Das Begehren postuliere eine Pflicht zur Geburt.

Schutz für Schwangere in Not

Justizministerin Ruth Metzler bat namens der Regierung, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Einzig einem Anliegen der Initiative sei zuzustimmen: Dem Schutz schwangerer Frauen in Not. Hier seien aber bereits die Kantone mit ihren Schwangerschafts-Beratungsstellen zur Hilfe verpflichtet.

Der Nationalrat trage dem auch mit einem Postulat für flankierende Massnahmen bei der Fristenregelung Rechnung. Die Initiative «für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter in Not» geht an nun den Nationalrat.

Das Volksbegehren wurde von einem Verein lanciert, dem vorab Personen aus Medizinal- und Pflegeberufen angehören. Dieser Verein unterstützt auch das Referendum gegen die in der Märzsession vom Parlament gutgeheissene 12-Wochen-Fristenregelung.

Fristenregelung: Zangengeburt

Die Fristenregelung geht auf eine 1993 eingereichte parlamentarische Initiative der Zürcher Sozialdemokratin Barbara Haering zurück. 1998 fand ihr Vorschlag, dass der Schwangerschafts-Abbruch in den ersten 14 Wochen nicht mehr unter Strafe zu stellen sei, in der Grossen Kammer eine Mehrheit. Dieser Entscheid schreckte wertkonservative Kreise auf. Die Empörung führte zur Lancierung der Volksinitiative «für Mutter und Kind». Diese kommt einer Absage an jegliche Fristenregelung gleich.

Beide, die Initiative und die Fristenregelung werden abschliessend vom Volk verabschiedet werden müssen. Gegen die Fristenlösung wurde das Referendum ergriffen.

Rebecca Vermot und Agenturen

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