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«Keine überschwänglichen Glücksgefühle»

Neue Lärmverteilung über Kloten: Der Staatsvertrag Schweiz-Deutschland ist unterzeichnet. swissinfo.ch

Ab Freitag hat Süddeutschland drei Stunden länger Nachtruhe. Dies ist die unmittelbare Folge der Unterzeichnung des Luftverkehrs-Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland.

André Auer, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), und Reinhard Hilger, deutscher Botschafter in der Schweiz, unterzeichneten am Donnerstag in Bern das Abkommen zur Neuverteilung des Fluglärms von Kloten.

Kernpunkt ist die Absenkung der Zahl der Anflüge über Süddeutschland von heute 154’000 auf unter 100’000 ab 2005. Es gilt neu ein Flugverbot von 22 bis 6 Uhr. Ab dem Winterflugplan 2002 gilt eine Flugsperre an Wochenenden zwischen 20 und 9 Uhr. Diese Regelungen sind unabhängig von der Ratifizierung des Staatsvertrags durch die Parlamente beider Länder.

Fairer Kompromiss

«Keines der beiden Länder hat das Abkommen mit überschwänglichen Glücksgefühlen unterschrieben, dies sind jedoch die idealen Voraussetzungen für ein gutes Gelingen», sagte Auer nach der Unterzeichnung. Er sah den Abschluss der dreijährigen Verhandlungen gleichzeitig auch als Startschuss.

Die Schweiz werde sich bemühen, die Atmosphäre mit dem süddeutschen Raum wieder zu verbessern, fügte Auer hinzu. Mit dem Luftverkehrs-Abkommen sei ein fairer Kompromiss mit Abstrichen auf beiden Seiten gefunden worden, ergänzte Hilger.

Der Staatsvertrag ist nach Aussagen Auers mit dem noch nicht ratifizierten Luftfahrt-Abkommen mit der EU kompatibel. Weder Auer noch Hilger rechnen mit einer Ablehnung des Vertrags in den nationalen Parlamenten.

Das Abkommen hatte in der Schweiz grossen Wirbel verursacht. Die bürgerlichen Parteien hatten den Bundesrat aufgefordert, die Unterzeichnung zu verzögern, bis die bilateralen Verträge mit der EU in Kraft sind. Aber auch in Deutschland ist der Vertrag umstritten. Die baden-württembergische Landesregierung prüft Klagen gegen das Luftverkehrs-Abkommen.

Folgen für Betriebsreglement Kloten

Parallel zum Staatsvertrag musste sich das BAZL in den letzten Wochen mit dem provisorischen Betriebsreglement für den Flughafen Kloten auseinandersetzen. Nun haben die Behörden entschieden, dass vorläufig die mit Deutschland ausgehandelten Nachtflugverbots-Zeiten gelten. Die von der Flughafen-Betreiberin geforderte Änderung kommt mit dem definitiven Betriegsreglement wieder auf den Tisch.

Gegen das provisorische Betriebsreglement hatte es Hunderte Einsprachen gegeben. Auch da hat das BAZL Entscheide getroffen: Alle Einsprachen, die sich gegen den so genannten Ostanflug gewendet haben, wurden abgewiesen. Zahlreiche Einwohner im Osten des Flughafens hatten sich gegen die Änderungen – nötig geworden durch den Staatsvertrag – gewehrt.

swissinfo und Agenturen

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