Mehr Transparenz der Abgeordneten-Interessen
Die eidgenössischen Abgeordneten sollen weiterhin Verwaltungsrats- und andere Mandate bekleiden dürfen, ihre Interessen-Bindungen aber umfassend deklarieren müssen. Dies hat der Nationalrat am Dienstag beim neuen Parlamentsgesetz beschlossen.
Das Parlamentsgesetz bietet viel Diskussions-Stoff. Noch sind die Detailberatungen in der Grossen Kammer bei weitem nicht zu Ende, doch im Grundsatz sind sich die Abgeordneten einig.
Die Revision des Parlamentsgesetzes will die Offenlegungs-Pflicht für die Interessen-Bindungen der Parlamentarier verschärfen. Künftig sollen alle Verwaltungsrats-Mandate offen gelegt werden müssen. Nicht nur wie heute die bedeutenden Mandate.
Für heisse Köpfe hatte die bisherige Regelung in den letzten Jahren verschiedentlich gesorgt. Prominentestes «Opfer» von Veröffentlichungen der Interessen-Bindungen in den Medien war im Frühling der oberste Schweizer, Nationalrats-Präsident Peter Hess. Als seine Verwaltungsrats-Mandate von Tabakfirmen öffentlich wurden, die wiederum in den Dunstkreis von Schmuggel und Geldwäscherei gebracht wurden, war die Empörung in verschiedenen Medien – und auch in grossen Teilen der Bevölkerung – gross.
Einkünfte bleiben geheim
Trotz dem Bekenntnis zu grösserer Transparenz lehnte der Nationalrat aber eine Offenlegung der Einkünfte aus den Mandaten mit 102 zu 55 Stimmen ab. Die Zürcher Sozialdemokratin Regine Aeppli und die Grüne Cecile Bühlmann (LU) argumentierten vergeblich, der Fall Hess müsse hellhörig machen, und die Wichtigkeit der Mandate werde erst an ihrer finanziellen Einträglichkeit ersichtlich.
Den Bürgerlichen ging die Offenlegung der Einkommens-Verhältnisse zu weit. Milizparlamentarier seien im Gegensatz zu Berufsparlamentariern auf die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und auf Nebeneinkünfte angewiesen.
Aus diesem Grund lehnte der Rat auch einen Antrag von Josef Zisyadis (PdA/VD) ab, der verlangte, dass Parlamentarier alle Mandate niederlegen müssen, solange sie im Amt sind.
Abgelehnt wurde mit 115 zu 36 Stimmen schliesslich auch ein Antrag von Ulrich Schlüer (SVP/ZH), wonach alle Auslandreisen der Parlamentarier, die auf Kosten des Bundes gehen, offen zu legen seien.
Künftig unverbindliche «Liste» über Lobbyisten im Bundeshaus
Cecile Bühlmann verlangte auch volle Transparenz über die Lobbyisten, die Zugang zum Bundeshaus haben. Jedes Parlamentsmitglied hat heute das Recht, für zwei Personen seiner Wahl Zutrittskarten ausstellen zu lassen, sei es für persönliche Sekretäre, den Ehepartner oder einen befreundeten Lobbyisten. Zurzeit handelt es sich um zirka 92 so genannte persönliche Bekannte der Parlamentarier. Eine offizielle, einsehbare Liste dieser Lobbyisten existert bisher nicht
Eine Minderheit um Hermann Weyeneth (SVP/BE) wollte auch in Zukunft ganz auf ein solches Register verzichten, nach dem Motto «lieber auf etwas verzichten, das man ohnehin nicht kontrollieren kann», wie Weyeneth sagte. Die Mehrheit des Rates entschied sich schliesslich mit 105 zu 32 Stimmen für einen Mittelweg. Danach kann über die Lobbyistinnen und Lobbyisten ein öffentlich einsehbares Register geführt werden, obligatorisch, wie von Grünen und SP beantragt, wird es aber nicht.
Entschädigungsfrage nur zum Teil geregelt
Von links bis rechts bedauert wurde, dass «heisse Eisen» wie die Parlamentarier-Entschädigungen und die zunehmende Arbeitslast der Parlamentarier nicht angepackt worden seien. Obschon die «Löhne» und Arbeitsmittel der Parlamentarier im so genannten Entschädigungsgesetz separat geregelt sind, entschied der Rat auf Antrag von Jacques-Simon Eggly (LPS/GE), im Parlamentsgesetz zumindest festzuhalten, dass die Ratsmitglieder für ihre Tätigkeit entschädigt werden und eine Unterstützung bei ihrer parlamentarischen Tätigkeit erhalten.
swissinfo und Agenturen
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