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Neulenker müssen sich weiterbilden

Weiterbildungs-Kurse für Neulenker werden von beiden Kammern gefordert. Keystone

Alle Neulenker müssen während der dreijährigen Probezeit Weiterbildungs-Kurse besuchen. Der Nationalrat folgt damit dem Ständerat.

Im ersten Umgang hatte die Grosse Kammer die Kurse nur für jene Lenker vorschreiben wollen, die eine zumindest verwarnungswürdige Widerhandlung begangen haben. Die Verkehrskommission (KVF) des Nationalrats empfahl dem Plenum allerdings mit 12 zu 11 Stimmen, die Version des Ständerates zu übernehmen.

Max Binder (SVP/ZH) unterlag mit seinem Minderheitsantrag. Er wollte, dass Neulenkerinnen und Neulenker bereits bei einer leichten Zuwiderhandlung gegen das Strassenverkehrs-Gesetz zu einer Weiterbildung verpflichtet werden. Eine allgemeine Verpflichtung erachte er als «Strafaktion», sagte Binder.

Ziel der Gesetzesrevision ist Sicherheit

Gemäss Kommissions-Sprecher Duri Bezzola (FDP/GR) ist es das vordringliche Ziel der Gesetzes-Revision, die Verkehrs-Sicherheit zu erhöhen. Menschliches Versagen und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten führten immer wieder zu Unfällen mit tödlichem Ausgang- vornehmlich bei Junglenkern.

Unterstützung erhielt die Kommissions-Mehrheit unter anderem von Seiten der Christlich-Demokraten und der SP. 60 Prozent der Neulenker hätten in den ersten neun Monaten Probleme, vermerkte Alex Heim (CVP/SO). «Für eine zweistufige Ausbildung sprechen alle pädagogischen Erfahrungen», sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH).

«Zusätzliche Reglementierung»

Gegen eine für alle Lenker obligatorische Weiterbildung wandte sich Ulrich Giezendanner (SVP/AG). Er stellte sich hinter Binders Antrag. Auch Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) konnte sich für die «zusätzliche Reglementierung» nicht begeistern.

Die zweistufige Ausbildung sei nicht als Strafe gedacht, sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger. Dies wäre es erst dann, wenn allein fehlbare Junglenkerinnen und -lenker in eine Weiterbildungs-Pflicht genommen würden. «Wir wollen, dass alle eine Weiterbildung machen dürfen», sagte der Verkehrsminister.

Massnahmen zur Verkehrslenkung

Mit 94 zu 64 Stimmen erklärte sich der Rat mit der von der Kleinen Kammer eingefügten Bestimmung einverstanden, nach welcher der Bundesrat auf dem Strassennetz von nationaler Bedeutung Verkehrslenkungs-Massnahmen anordnen kann. Dies kann die Landesregierung dann tun, wenn schwere Verkehrsstörungen auftreten.

Dies ging Pierre Triponez (FDP/BE) zu weit. Er beantragte erfolglos, dass solche Verkehrsleit-Massnahmen nur für den Schwerverkehr und bloss auf Transitachsen angeordnet werden dürfen. Um den Verkehr auf dem Strassennetz von nationaler Bedeutung zu lenken, solle der Bundesrat nur Empfehlungen abgeben können.

Fahrzeughalter bleiben öffentlich

Rudolf Aeschbacher (EVP/ZH) setzte sich mit seinem Antrag gegen die Kommission durch, dass das Namens-Verzeichnis der Fahrzeughalter weiterhin öffentlich bleibt. Dafür hatte sich bereits der Ständerat ausgesprochen. Der Nationalrat hatte im ersten Umgang noch gewollt, dass Fahrzeughalter die Veröffentlichung ihres Namens sperren lassen können. Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat.

swissinfo und Agenturen

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