Presserat rügt «SonntagsBlick»

Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden gegen den "SonntagsBlick" gutgeheissen. In einem Fall ging es um eine Zuspitzung von Thesen, im anderen um die Verwechslung eines Zitats und die Weigerung, eine Berichtigung zu veröffentlichen.
Im Februar 2001 hatte der «SonntagsBlick» unter dem Titel «Schweizer Schmuggler: Blutspur zu Milosevic» über eine Schweizer Verbindung zu einem angeblich engen Freund des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic berichtet.
In diesem Zusammenhang wurde ein «H.W. aus Basel» zitiert: Er habe am Telefon zugegeben, dem angeblichen Milosevic-Freund Zigaretten geliefert zu haben. Diese Geschäfte seien absolut legal gewesen. Wie sich herausstellte, hatte der Betreffende diese Äusserungen nie gemacht, sondern ein anderer Beteiligter.
Rückschlüsse möglich
Die Zeitung räumte die Verwechslung ein. Da die Fehlinformation aber nur für den Beschwerde-Führer erkennbar sei und eine Berichtigung dem Publikum nichts bringe, lehne sie eine Richtigstellung ab.
Der Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) sieht es anders: Trotz der Anonymisierung könnte der Beschwerde-Führer in seinem näheren Umfeld identifiziert werden. Zudem könnte bei einer späteren Archiv-Recherche von den Initialen auf den Beschwerde-Führer geschlossen werden. «Deshalb wäre der Abdruck einer Berichtigung verhältnismässig gewesen.»
Gemeinde diskreditiert
Der Presserat hiess zudem eine Beschwerde der Gemeinde Rorbas ZH gegen den «SonntagsBlick» weitgehend gut. Im September 2000 hatte die Zeitung über angebliche Aktivitäten von Neonazis in Rorbas berichtet und dabei die Gemeinde Rorbas insgesamt als «Hort für Glatzköpfe» eingestuft.
Die Gemeinde gelangte daraufhin mit einer Beschwerde an den Presserat. Zudem ist in dieser Sache ein Zivilprozess hängig.
Bei den Äusserungen handle es sich um politische Einschätzungen, die durch die Kommentar-Freiheit gedeckt seien, rechtfertigte sich die Zeitung. Auch diesen Fall sieht der Presserat anders: Zwar sei dem Kommentar ein grosser Freiraum einzuräumen, doch müssten die Fakten respektiert werden.
Die Redaktion habe mit der Aussage, Rorbas sei ein Hort für Glatzköpfe, gegen die Wahrheitspflicht und das Verbot der Unterschlagung wesentlicher Informations-Elemente verstossen.
swissinfo und Agenturen

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