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Umsetzung der Kohäsionsmilliarde unter Dach und Fach

Keystone

Die bilateralen Rahmenabkommen zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrags zwischen der Schweiz und den zehn neuen EU-Staaten sind am Donnerstag in Bern unterzeichnet worden.

Die offiziellen Delegationen der Partnerländer wurden von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und Wirtschaftsministerin Doris Leuthard empfangen.

Die Umsetzung beginnt Anfang 2008. Der heutige Tag habe eine historische Dimension, sagte Aussenministerin Calmy-Rey zu Beginn der Feier.

Mit der Unterzeichnung der bilateralen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und den zehn Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, werde grünes Licht für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrages gegeben.

Calmy-Rey sprach von einem neuen Kapitel der Beziehungen zwischen den Staaten. Zu den zehn Ländern gehören die ehemals kommunistischen Länder Mitteleuropas (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien) und des Baltikums (Estland, Lettland, Litauen) sowie Malta und Zypern.

Solidarität, direkt vom Schweizer Volk

Während der feierlichen Zeremonie dankten die Vertreter der Staaten der Schweiz und der Schweizer Bevölkerung. Es handle sich um Solidarität, die direkt vom Schweizer Volk ausgedrückt worden sei.

Sie hoffe, dass der Erweiterungsbeitrag nicht nur eine Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern zur Folge habe, erklärte Bundesrätin Leuthard.

Genauso wichtig sei es, dass auch die gegenseitigen Beziehungen in anderen Gebieten ausgebaut werden. Leuthard nannte unter anderem die Wissenschaft, Bildung, aber auch Kultur und Politik.

Kohäsion: Ungleichgewichte vermindern

Mit der so genannten Kohäsionsmilliarde will die Schweiz einen Beitrag zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union leisten. Das Hauptaugenmerk gilt dabei den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Gesundheit, Bildung und der Förderung des Privatsektors.

Rechtliche Grundlage für den Erweiterungsbeitrag ist das Bundesgesetz zur Ostzusammenarbeit, das vor rund einem Jahr vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen wurde. Der Bundesrat hat die Abkommen am 21. November und am 7. Dezember genehmigt.

Projekte ab Anfang 2008 einreichen

Ab Anfang 2008 können bei den nationalen Koordinationsstellen in den Partnerstaaten Projekte eingereicht werden. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) organisieren in mehreren Schweizer Städten Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sowie interessierte Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

Im Frühling 2008 sind zudem Informationsanlässe in den Partnerstaaten vorgesehen. Die Schweiz wird dort aktiv, wo der grösste Nachholbedarf besteht und wo sie qualifiziertes Fachwissen und Ausrüstungsgüter anzubieten hat. Die Schwerpunktthemen variieren von Land zu Land.

swissinfo und Agenturen

Im November 2006 haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Osthilfegesetz) angenommen.

Darauf gestützt kann die Schweiz die Aufbauhilfe der zehn Länder, die 2004 der EU beitraten, mit 1 Mrd. Franken (der sogenannten Kohäsionsmilliarde) in den kommenden zehn Jahren unterstützen.

Dies hatten die Schweiz und die EU schon zu einem früheren Zeitpunkt in einer Absichtserklärung (Memorandum) festgehalten.

Die EU strebt nun aus Gründen der Gleichbehandlung für Bulgarien und Rumänien eine Ergänzung zum Memorandum an. Ein Betrag wird nicht genannt; Forderungen von 300 bis 350 Mio. Franken machen aber die Runde.

Im Abstimmungskampf um die Kohäsionsmilliarde hatte der Bundesrat einen Beitrag auch an die Entwicklung von Rumänien und Bulgarien nie kategorisch abgelehnt.

Über einen allfälligen Beitrag im Rahmen der Osthilfe müsste das Parlament entscheiden.

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