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Bundesrat gibt grünes Licht für Naturpärke

Neue Nationalpark-Regionen gibt es einige. Im Bild: Park Maderanertal. Keystone

Schweizer Regionen, die neue Naturpärke von nationaler Bedeutung errichten möchten, können beim Bund Finanzhilfe und ein Gütesiegel beantragen.

Für die Förderung dieser Pärke stehen mittelfristig 10 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Am Mittwoch setzte der Bundesrat die Gesetzesgrundlagen per 1. Dezember in Kraft.

Es handelt sich dabei um eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) mit der zugehörigen (Pärke-) Verordnung.

Erste Programmvereinbarungen bei der Förderung von Naturpärken für den Zeitraum 2008 bis 2011 sollen im Herbst 2008 getroffen werden.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft, in welchem Umfang sich der Bund an den vorgeschlagenen Projekten finanziell beteiligen wird und verleiht ein Park-Label (Gütesiegel), falls die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.

Das BAFU erarbeitete in den vergangenen drei Jahren Vollzugsinstrumente für die Förderung von Naturpärken. In mehr als 20 Regionen wurden angehende Trägerschaften von Pärken begleitet.

Zum Teil erhielten diese bereits Finanzhilfen aus dem Programm Regio Plus des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO).

Bauern und Tourismus kontra Umweltverbände

Die Bedingungen des Bundes zur finanziellen Unterstützung neuer Naturpärke waren in der Anhörung im vergangenen Frühjahr umstritten: Bauern, Berggebiete und Tourismusverbände befürchteten starke Einschränkungen für die lokale Wirtschaft. Umweltverbände wiederum pochten auf strengere Anforderungen.

Gemäss dem revidierten NHG gibt es drei Parkkategorien: In “Nationalpärken” geht es um die freie Entwicklung der Natur.

In den Voralpen und in den Alpen muss der Park eine minimale Fläche von 100 Quadratkilometern haben. Im Jura sind es 75 und im Mittelland 50 Quadratkilometer.

“Regionale Naturpärke” sind für ländliche Gebiete gedacht. Bedingung ist hier eine minimale Fläche von 100 Quadratkilometern. Ziel ist die Harmonie zwischen Entwicklung und Erhaltung.

Der Qualität von Natur, Landschaft und Kultur steht die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft gegenüber.

Naturerlebnispark

In Agglomerationen schliesslich sollen “Naturerlebnispärke” die Bewohner vor ihrer Haustür für die Natur aufmerksam machen.

Diese im Vergleich zu den anderen beiden Kategorien kleinen Pärke müssen über eine Fläche von mindestens 6 Quadratkilometern verfügen.

swissinfo und Agenturen

Das revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz definiert drei Parkkategorien von nationaler Bedeutung.

In “Nationalpärken” steht die freie Entwicklung der Natur im Zentrum.

“Regionale Naturpärke” sollen in ländlichen Regionen entstehen, wo die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Qualitäten in Wert gesetzt werden.

In Agglomerationsgebieten sollen “Naturerlebnispärke” die Besuchenden auf kleinem Raum und vor ihrer Haustüre für die Natur sensibilisieren.

Die Schweiz besitzt einen Nationalpark im Engadin (Kanton Graubünden).

Er wurde am 1. August 1914 geschaffen und ist 172,4 Quadratkilometer gross.

Pro Jahr besuchen rund 150’000 Personen den Nationalpark.

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