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Bundesrat will Heiratsstrafe abschaffen

(Keystone-SDA) Um die Heiratsstrafe abzuschaffen, will der Bundesrat ein neues Steuersystem einführen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Ehepartner sollen separat besteuert werden können.

Dem Bundesrat schwebt für die direkte Bundessteuer eine «alternative Belastungsrechnung» vor, wie das EFD mitteilte. Diese Methode verlangt von den Steuerzahlenden keinen Mehraufwand, dafür von den Behörden: In einem ersten Schritt berechnet die Steuerbehörde die Steuerbelastung gemäss dem bisher geltenden Verheiratetentarif.

In einem zweiten Schritt wird die «alternative Steuerbelastung» ermittelt: Dazu werden Erwerbs- und Pensionseinkommen individuell den Ehegatten zugewiesen. Die übrigen Erträge werden gleichmässig auf die Ehegatten aufgeteilt. Dies ergibt für jeden Ehepartner ein separates steuerbares Einkommen. Auf diese Summen wenden die Steuerbehörden dann die Tarife für Alleinstehende an.

Bezahlen müssen die Steuerzahler schliesslich den tieferen Betrag – entweder die nach dem «alten System» errechneten Steuern oder diejenigen gemäss «alternativer Steuerbelastung». Der Bundesrat ist überzeugt, dass auf diese Weise die Heiratsstrafe «in nahezu allen Fällen» beseitigt werden kann.

Kosten noch unklar

Noch unklar ist, wieviel die Einführung der «alternativen Steuerbelastung» den Bund kosten wird. Einerseits werden die Steuereinnahmen sinken; gleichzeitig steigt der administrative Aufwand der Steuerverwaltung. Der Bundesrat will die «finanziellen Konsequenzen noch eingehender diskutieren».

Für die Steuerzahler ändert sich – ausser den tieferen Kosten für Ehepaare – nichts. Ehepaare füllen weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung aus.

Einverdiener nicht diskriminieren

Eine neue Ungleichheit, die das vorgeschlagene System mit sich bringt, ist die Mehrbelastung für Ehepaare, bei denen nur eine Personen verdient. Auf sie kann die «alternative Steuerbelastung» nicht angewendet werden. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, wieviel die Einführung eines Steuerabzugs für Einverdienerehepaare kosten würde, schreibt das EFD.

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