CH/Handynutzung im Ausland: Ab Donnerstag müssen Roamingpreise mitgeteilt werden
Bern (awp/sda) – Wer im Ausland mit seinem Handy telefoniert, muss ab Donnerstag über die Kosten informiert werden, beispielsweise mit einem SMS. Die verbesserte Preistransparenz ist Bestandteil der revidierten Fernmeldedienstverordnung.
Die nach wie vor hohen Roaming-Preise werden zwar nicht gesenkt. Immerhin müsse die Mobilfunkanbieter ihre im Ausland weilende Kundschaft ab dem 1. Juli 2010 darüber informieren, wie teuer sie die Einwahl in ein fremdes Mobilfunknetz maximal zu stehen kommt.
Das gilt für Anrufe in die Schweiz und für ankommende Anrufe, für Anrufe vor Ort, den Versand von SMS und weitere Datenübertragungen inklusive MMS. Bei der Preisangabe für 090x-Nummern muss zudem sowohl mündlich als auch in der Werbung erwähnt werden, dass der Tarif für Anrufe ab dem Festnetz gilt; Zusatzgebühren bei Anrufen ab dem Handy bleiben vorbehalten.