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CH/Mieterverband fordert neue Berechnungsmethode für Referenzzinssatz

Bern (awp/sda) – Während die Zinsen in der Schweiz sinken, verharren die Mietzinse auf hohem Niveau: Der für die Mieten relevante Referenzzinssatz liegt seit Dezember 2010 unverändert bei 2,75%. Der Mieterverband pocht nun auf eine Änderung der Berechnungsmethode.
Die Forderung basiert auf der jüngsten Intervention der Schweizerischen Nationalbank, um den starken Schweizer Franken zu schwächen. Erwartet wird deshalb eine weitere, längere Tiefzinsperiode. Direkt profitieren können davon auch Hauseigentümer, die bei der Neuverhandlung von Hypotheken mit tieferen Zinssätzen rechnen können.
Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) findet es daher umso stossender, dass die Mietenden durch die Berechnungsart des Referenzzinssatzes seit Jahres «systematisch benachteiligt werden» wie er am Freitag mitteilte.
«Die neue Zinssenkungsrunde macht eine schnelle Änderung der Berechnungsmethode noch dringender.» Der SMV fordert daher Bundesrat Johann Schneider-Ammann auf, die Berechnungsart hin zu einer mathematischen Rundung zu ändern.
Mit dieser Forderungen betritt der SMV keineswegs Neuland. Im Frühsommer führte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine Konsultation durch, ob die Berechnung künftig normalen Rundungsregeln folgen sollte. Wie Cipriano Alvarez, Leiter des Bereichs Recht beim BWO auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte, wurde die Konsultation abgeschlossen.
Befürworter und Gegner einer Änderung der Berechnungsmethode hielten sich ungefähr die Waage, sagte Alvarez. Deshalb würden nun weitere Gespräche mit Verbandsspitzen und Experten geführt. Ob es schliesslich zu einem Wechsel der Berechnungsart für den Referenzzinssatz komme, sei offen. Bundesrat Johann Schneider-Ammann werde den Entscheid diesen Herbst fällen.
Allerdings wird «die neue Zinssituation als neues Element in die Entscheidfindung einfliessen», erklärte Alvarez angesichts der zu erwartenden Tiefzinsperiode.
Der Hauseigentümerverband (HEV) wehrt sich «mit Blick auf die Rechtssicherheit» gegen eine Änderung des Berechnungssystems «so kurz nach dessen Einführung», wie er am Freitag mitteilte. Die Betroffenen hätten sich soeben daran gewöhnt, eine erneute Änderung führe zu Verunsicherung, zudem würde das Vertrauen ins Mietrecht untergraben.
«Rechtsänderungen in einem derart politisch und wirtschaftlich sensiblen Bereich wie dem Mietrecht sollten nicht ohne zwingende Gründe vorgenommen werden», ist der HEV überzeugt.
Ändert der Bundesrat die Berechnungsmethode hin zu einer mathematischen Rundung, so wird der Referenzzinssatz künftig mathematisch auf den nächsten Viertelprozentpunkt auf- oder abgerundet, erklärte Alvarez weiter.
Seit September 2010 liegt der Referenzzinssatz für Mieten bei 2,75%, während der durchschnittliche Zinssatz für eine Hypothek in der Schweiz Ende März 2,54% betrug.
Grund für den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Zinssatz der Hypotheken und dem Referenzzinssatz ist der Wert von 3,43%, der bei der Einführung des Systems im September 2008 für die durchschnittlichen Hypothekarzinsen errechnet wurde.
Nur wenn sich die Hypothekarzinsen – gemessen an diesen 3,43 -% um 0,25%punkte verändern, wird auch der Referenzzinssatz angepasst. Das heisst: Erst wenn der durchschnittliche Zinssatz von heute 2,54 auf 2,43% sinken würde, käme es zu einer Senkung des Referenzzinssatzes. Das gleiche gilt für eine Erhöhung.
Seit 2008, als gleichzeitig die Finanzkrise ausbrach, sank der Satz von 3,5 auf 2,75%. Am 1. September 2011 wird der nächste Referenzzinssatz veröffentlicht.
Eine Veränderung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozentpunkt wirkt sich mit rund 2,91% auf die Miete aus. Allerdings kann ein Vermieter laut dem Hauseigentümerverband auch einen Teil der Teuerung sowie höhere Unterhalts- und Betriebskosten anrechnen.
dl

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