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CH/Nationalratskommission will Swissness-Gesetz ändern

Bern (awp/sda) – Die Rechtskommission des Nationalrats hat sich lange mit der Frage befasst, wie viel Schweizerisches in einem Lebensmittel sein muss, damit «Schweiz» darauf stehen darf. Mit den Vorschlägen des Bundesrates ist sie nicht ganz zufrieden.
Die Kommission habe sich bemüht, zwischen den Interessen der Landwirtschaft und jenen der Lebensmittelindustrie ein Gleichgewicht zu finden, sagte Kommissionspräsident Kurt Flury (FDP/SO) am Donnerstag vor den Medien. Dies sei nicht einfach gewesen.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass bei verarbeiteten Naturprodukten mindestens 80 % des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen müssen. Die Rechtskommission des Nationalrates schlägt nun eine Lösung speziell für Lebensmittel vor.
Ausserdem will sie zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln unterscheiden und für jede der beiden Kategorien unterschiedliche Kriterien festlegen. Bei den schwach verarbeiteten Lebensmitteln will die Kommission beim Kriterium des Bundesrates bleiben: 80 % des Rohstoffgewichts müssen aus der Schweiz stammen.
60 % DER HERSTELLUNGSKOSTEN IN DER SCHWEIZ
Bei den stark verarbeiteten Lebensmitteln – etwa Käse – sollen nach dem Willen der Kommission darüber hinaus 60 % der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Bundesrat möchte stattdessen allgemein festlegen, dass die Verarbeitung solcher Produkte in der Schweiz stattfinden muss.
Die exakten Formulierungen dürften noch zu reden geben. Ein Teil der Kommission möchte, dass entweder das Rohstoff- oder das Herstellungskriterium erfüllt sein muss, aber nicht beide. Damit könnte ein in der Schweiz hergestelltes Joghurt aus polnischer Milch als «Schweizer Joghurt» angepriesen werden. Die Mehrheit der Kommission lehnte dies ab.
Anträge für tiefere %sätze
Umstritten waren auch die %sätze. Ein Teil der Kommission möchte den vorgeschriebenen Schweizer Rohstoffanteil für stark verarbeitete Lebensmittel auf 60 oder sogar 50 % senken. Damit könnte eine Wurst, die in der Schweiz mit einem erheblichen Anteil ausländischem Fleisch hergestellt wurde, mit der Marke «Schweiz» angepriesen werden.
Die Mehrheit sprach sich schliesslich dafür aus, auch bei stark verarbeiteten Lebensmitteln einen Rohstoffanteil von 80 % vorzuschreiben. Die Kommission könnte allerdings bei den weiteren Beratungen des Gesetzes darauf zurückkommen. Die Frage sei noch umstritten, sagte Flury.
AUSNAHMEN FÜR KAKAO UND CO.
Was die Ausnahmen betrifft, schlägt die Kommission etwas andere Formulierungen vor als der Bundesrat. Es geht darum, dass Naturprodukte wie zum Beispiel Kakao, die in der Schweiz nicht vorkommen, bei der Berechnung des Rohstoffanteils ausgenommen werden.
Berücksichtigt werden soll nach dem Willen der Kommission auch der Selbstversorgungsgrad. Versorgt sich die Schweiz mit einem Produkt zu weniger als 20 % selbst, soll dieses Produkt bei der Berechnung des Rohstoffanteils nicht berücksichtigt werden. Produkte mit einem Versorgungsgrad zwischen 20 und 50 % sollen zur Hälfte von der Berechnung ausgenommen werden.
Die Kommission wird sich im November erneut mit der Vorlage befassen. Bis dahin sollen ihre Vorschläge in Textform gegossen werden, dann will die Kommission erneut abstimmen. Geeinigt hat sie sich bereits darauf, dass bei ihrem Konzept der Bundesrat festlegen würde, was unter stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln genau zu verstehen ist.
uh

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