The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter
Top Stories
Schweiz verbunden
Podcast

Amnesty International kritisiert Vorgehen bei zwangsweisen Ausschaffungen

Menschenrechte werden laut ai-Jahresbericht 2000 nicht nur in Krisengebieten verletzt. Amnesty International

Amnesty International (ai) kritisiert die Schweiz wegen der Verletzung von Menschenrechten. Mehrere ausländische Staatsangehörige sollen bei ihrer zwangsweisen Abschiebung grausamen und gefährlichen Zwangsmassnahmen ausgesetzt gewesen sein.

Dies geht aus dem am Mittwoch (14.06.) veröffentlichten Jahresbericht 2000 von Amnesty International hervor.

Lebensgefährliche Atembeschwerden

Abgeschobene berichteten gemäss ai von Atembeschwerden. Diese seien eingetreten, nachdem man ihnen den Mund mit Klebeband verschlossen, eine Art Motorradhelm über den Kopf gestülpt und diesen ebenfalls rundherum mit Klebeband befestigt hatte, um ihre Unterkiefer zu fixieren.

Erwähnt wird auch der Palästinenser Khaled Abu Zarifeh, der bei seiner Ausschaffung auf dem Flughafen Zürich-Kloten im März 1999 mit verklebtem Mund und an einen Rollstuhl geschnallt ums Leben kam.

Die Organisation wandte sich gegen die Anwendung von Zwangsmitteln oder Zwangsmassnahmen wie beispielsweise die Verwendung von Klebeband. Trotz mehrerer Nachfragen lagen ai bis Ende Jahr keine Kopien etwaiger schriftlicher Richtlinien für Polizeibeamte der Zürcher Kantonalbehörden zur Verfügung, wie es weiter heisst.

Lob und Kritik im Fall Niyonteze

Positiv erwähnt wird der Prozess gegen den ehemaligen ruandischen Regierungsbeamten Fulgence Niyonteze. Im März 1999 hatte ihn ein Militärgericht in Lausanne im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda im Jahre 1994 unter anderem des Mordes, der Anstiftung zum Mord und der Begehung von Kriegsverbrechen für schuldig befunden.

Das Gerichtsverfahren Niyontezes war gemäss ai in der Geschichte der Rechtssprechung bisher einmalig, da zuvor sämtliche Verbrechen in diesem Zusammenhang entweder von ruandischen Gerichten oder vor dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für Ruanda verhandelt wurden.

ai begrüsste den Präzedenzfall grundsätzlich, kritisierte aber gleichzeitg, dass während des Prozesses die Anonymität der Zeugen nicht ausreichend gewährt wurde. Viele von ihnen hätten aus Gründen der eigenen Sicherheit darum gebeten.

Weltweite Menschenrechtsverletzungen angeprangert

Die Organisation erklärte, Verstösse gegen die Menschenrechte seien keineswegs auf Krisengebiete beschränkt, sondern geschähen täglich durch Beamte, bewaffnete Oppositionelle und paramilitärische Gruppen in mindestens 144 Ländern. 1999 habe es Hinrichtungen ohne rechtliche Grundlage in 38 Staaten gegeben, in 37 Ländern seien Menschen einfach «verschwunden».

Folter und Hinrichtungen

Vorwürfe von Folter oder schlechter Behandlung durch Sicherheitskräfte, Polizei oder staatliche Stellen seien in 132 Ländern registriert worden. Gefangene, die auf Grund einer Gewissensentscheidung festgehalten würden, gebe es in 51 Ländern. In 31 Staaten seien ausserdem Menschen hingerichtet worden.

Aufforderung an Regierungen

Amnesty fordert die Regierungen auf, auch die Menschenrechtsverletzungen ihrer Verbündeten zu kritisieren. Sie kritisierte, die internationale Gemeinschaft habe mit Hilfe der Vereinten Nationen weder in Kosovo, Bosnien, Somalia oder Angola die ausreichenden Ressourcen aufgebracht, um zerstörte Gesellschaften wieder aufzubauen.

In Afrika sei die Lage durch Kriege, Massenvertreibungen, Folter und Straffreiheit von Verbrechern gekennzeichnet. In 24 afrikanischen Staaten würden Menschen ohne Urteil eingesperrt.

In Südamerika gebe es zahlreiche politische Gefangene. Vor allem könnten die Täter nach wie vor – wie sich auch am Fall des wieder freigelassenen chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet gezeigt habe – mit Straffreiheit rechnen. Die USA wurden kritisiert, weil nicht nur 98 Menschen hingerichtet wurden, sondern weil dazu auch Häftlinge unter 18 Jahren gehörten.

In Asien seien auch 1999 Tausende von Menschen bewaffneten Konflikten zum Opfer gefallen – auch Folter und willkürliche Gefangennahme seien weit verbreitet. Im Nahen Osten müsse in Saudi- Arabien, wo 103 Hinrichtungen gezählt wurden, kein Folterer mit Strafverfolgung rechnen.

Kritik an UNO-Embargo gegen Irak

In Israel sei Folter bis September 1999 offiziell erlaubt gewesen, im Irak seien Hunderte von Menschen hingerichtet worden. amnesty kritisierte, dass im Irak Kinder Opfer des UNO-Ölembargos würden.

In Europa kritisierte ai unter anderem die russische Offensive in Tschetschenien. Gräuel seien von russischen Soldaten ebenso wie von tschetschenischen Rebellen verübt worden. Minderheiten wie Roma und Sinti seien vor allem in Osteuropa diskriminiert worden.

swissinfo und Agenturen

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft