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Auslieferung von Gerardo Cuomo beantragt

Italien hat in der Schweiz offiziell die Auslieferung von Gerardo Cuomo beantragt. Er gilt als Schlüsselfigur im italienischen Zigarettenschmuggel und wurde am 10. Mai in Zürich verhaftet. Durch ihn wurde die aktuelle Tessiner Justizaffäre ausgelöst.

Einen Tag nach der Bekanntgabe von Ermittlungen gegen zwei Spitzenvertreter der Tessiner Justiz sind die Hintergründe der Affäre weiterhin unbekannt.

Klar ist einzig, dass der Verdacht auf Amtspflichtverletzungen gegen den Tessiner Generalstaatsanwalt Luca Marcellini und den Präsidenten des kantonalen Strafgerichts, Franco Verda, mit dem Fall des mutmasslichen Drahtziehers im internationalen Zigarettenschmuggel Gerardo Cuomo, der in Zürich in Auslieferungshaft sitzt, zusammenhängt.

Marcellini und Verda reagierten verbittert und enttäuscht auf das gegen sie eingeleitete Verfahren durch den von der Kantonsregierung eingesetzten Sonderstaatsanwalt. Verda sprach von einer tiefen Ungerechtigkeit, und Marcellini erklärte, er habe sich nichts vorzuwerfen.

In den Tessiner Medien wurde darauf hingewiesen, dass Verdas Lebensgefährtin in einer Anwaltskanzlei arbeite, die Cuomos Interessen in der Schweiz vertrete. Dadurch sei es auch zu persönlichen Begegnungen zwischen Verda und Cuomo gekommen.

Im Falle von Marcellini gehen die Spekulationen in Richtung von Verschleppung von Strafverfahren. Bekannt ist, dass der Generalstaatsanwalt verschiedentlich mit Verfahren konfrontiert war, die mit dem internationalen Zigarettenschmuggel zusammenhängen. So sind die Korruptionsfälle in Erinnerung, in denen der ehemalige Kripochef von Chiasso sowie zwei Zollbeamte von einem italienischen Zigarettenschmuggler bestochen worden sein sollen.

Zum Stand dieser Ermittlungen wollte der Generalstaatsanwalt am Mittwoch mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen des Sonderstaatsanwalts keine Angaben machen.

Beispielloser Schritt in Tessiner Justizgeschichte

Der in der Tessiner Justizgeschichte beispiellose Schritt der Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts sorgte in der Südschweiz für riesiges Aufsehen. Gemeinsam war den Kommentaren und Stellungnahmen die Forderung nach einer raschen Klärung des Verdachts.

Sonst werde der gefährliche Mechanismus des Verdachts in Bewegung gesetzt, gab zum Beispiel der «Corriere del Ticino» zu bedenken. Es wird befürchtet, dass alte Vorurteile über den Tessiner Finanzplatz und einen lockeren Umgang mit den Gesetzen neuen Vorschub erhalten.

Einreisesperre seit November 1998 gegen Cuomo

In Bern bestätigte das Bundesamt für Polizei (BAP) am Mittwoch, dass Italien Ende Mai formell die Auslieferung von Cuomo beantragt hat. Das Gesuch wird nun vom BAP geprüft; ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Der 54-jährige Cuomo hatte schon nach seiner Verhaftung vom vergangenen 10. Mai in Zürich erklärt, er werde sich der Auslieferung widersetzen. Er wird der Geldwäscherei und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung beschuldigt. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) erklärte auf Anfrage, Cuomo habe im Jahre 1993 eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Diese Jahresaufenthaltsbewilligung muss jährlich erneuert werden.

Im November 1998 verhängte das BFA eine Einreisesperre gegen Cuomo, sagte BFA-Sprecher Christoph Müller, ohne die Gründe bekannt zu geben.

Schweiz als Drehscheibe im Zigarettenschmuggel

Cuomo gilt in Italien als Schlüsselfigur im internationalen Zigarettenschmuggel sowie als Verbindungsmann zwischen den Zigarettenproduzenten und den Mafia-Organisationen Camorra und Santa Corona Unita. Er ist in Italien wegen Drogenhandels vorbestraft. Cuomo hatte in den letzten Jahren in Interviews erklärt, er sei auf dem freien Markt des Tabakgeschäfts tätig, sei in der Schweiz zugelassen und zahle dort auch Steuern.

Die Rolle der Schweiz als Drehscheibe im internationalen Zigarettenschmuggel ist auch der EU ein Dorn im Auge. Die Schweiz hat den Vorwurf der mangelnden Zusammenarbeit zurückgewiesen.

swissinfo und Agenturen

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