Bellasi-Prozess: Warten auf das Urteil
Hirngespinst eines krankhaft Geltungsbedürftigen oder Auftrag aus der Chefetage des Nachrichtendienstes? Nach neun Tagen Verhandlungen ist klar: Da kämpft Einer gegen Alle und Alle gegen Einen.
Trotz Uneinigkeit sind die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidiger nahe beieinander.
Das bernische Wirtschafts-Strafgericht befragte während sieben Tagen zahlreiche Zeugen aus dem beruflichen und privaten Umfeld von Ex-Geheimdienst-Buchhalter Dino Bellasi.
Da Bellasi selbst die Aussage verweigerte, ergab sich ein eher einseitiges Bild, dass vordergründig auf eine klare Antwort hindeutet: den «Auftrag Geheimarmee» scheint es – ausser in Bellasis Kopf – nie gegeben zu haben.
Trotz der scheinbar klaren Ausgangslage und bei allen inhaltlichen Differenzen liegen die am achten und neunten Tag gestellten Strafanträge der Anklage und der Verteidigung mit fünfeinviertel bzw. sechseinhalb Jahren Zuchthaus bemerkenswert nahe beieinander.
Dabei wurde die Forderung des Staatsanwaltes des Bundes von manchen Beobachtern im Gerichtssaal als eher mild empfunden. Bellasi dürfte also ohnehin bald frei kommen – wenn das Gericht in Bern nicht wider Erwarten noch ein Exempel statuiert.
Aussage gegen Aussage
In der Sache steht Aussage gegen Aussage. Bellasis Auftragstheorie ist direkt weder zu beweisen noch zu widerlegen. Gefragt war somit die indirekte Beweisführung. Dabei focht die Anklage vor allem mit einer über ein Dutzend Punkte umfassenden Indizienkette.
Diese lasse keine vernünftigen Zweifel zu, dass es sich bei Bellasi um niemand anderes als einen ursprünglich überschuldeten, geltungssüchtigen und raffinierten Kriminellen handeln könne. Bellasi habe in klarer Absicht den Staat und letztlich die Steuerzahler betrogen und seine Vorgesetzten falsch beschuldigt.
Die Verteidigung ihrerseits versuchte erwartungsgemäss, die Glaubwürdigkeit und den Aufsichts- und Kontrollwillen der Führungsoffiziere im Nachrichtendienst zu erschüttern und betonte deren «erhebliche» Mitverantwortung am Desaster.
Bellasis Anwalt plädierte am Freitag für Freispruch seines Mandanten vom Vorwurf des Betrugs, der Veruntreuung, der falschen Anschuldigung und von gewissen Fällen von Geldwäscherei.
Schuldig zu sprechen sei er demgegenüber wegen Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit gefälschten Vorschussmandaten und Truppenbuchhaltungen, wegen mehreren Fällen von Geldwäscherei und wegen unerlaubten Tragens einer Waffe.
Was war zumutbar?
Eine bessere Aufsicht und Kontrolle Bellasis sei eindeutig zumutbar gewesen. Es gebe zudem durchaus Anhaltspunkte, die einen Auftrag an Bellasi von oben als nicht gänzlich unrealistisch erscheinen liessen.
Mit dem zumutbaren Mass der Aufmerksamkeit bei der Aufsicht Bellasis wird sich das Gericht in seinen Erwägungen zur Urteilsfindung schwergewichtig auseinander zu setzen haben. Dass er die knapp neun Mio. Franken mit Vorschussmandaten aus der Nationalbank trug und einen grossen Teil des Geldes verprasste, ist belegt. Von dem Geld fehlen weiterhin zwei Millionen.
Das Urteil wird für kommenden Freitag erwartet.
swissinfo und Agenturen
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