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Berufung nach Canyoning-Prozess

Angehörige von Opfern beim Besuch der Gedenkstätte. Keystone Archive

Das Urteil im Canyoning-Prozess von Interlaken wird vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat vorsorglich Berufung eingelegt.

Der Schritt sei unmittelbar nach Erhalt des Urteils-Dispositivs erfolgt, erklärte Günter Galli, einer der Verteidiger der verurteilten Mitarbeiter der ehemaligen Firma Adventure World. Ob die Appellation aufrecht erhalten bleibt, wird nach Vorliegen der Urteilsbegründung entschieden.

Die Appellation sei nötig, um die Chancen für eine Anfechtung des Urteils nach Durchsicht der schriftlichen Urteilsbegründung zu wahren. Nach Eingang des Urteilsdispositivs gelte für die Berufung eine zehntägige Frist, sagte Galli. Verstreiche diese ungenützt, so werde das Urteil rechtskräftig.

Dies habe die Verteidiger zur Appellation gezwungen, auch wenn sie die schriftliche Urteilsbegründung noch abwarten müssten. Diese Begründung soll innert 60 Tagen nach dem Urteils-Spruch bei den Parteien eintreffen.

Urteilsbegründung abwarten

Laut Galli wollen die Verteidiger sich danach entscheiden, ob sie die Appellation aufrechterhalten oder wieder zurückziehen. Der Anwalt der Privatkläger, Eric Blindenbacher, hat auf eine Appellation verzichtet. Er könnte nur den Freispruch der beiden Guides anfechten.

Bei dem Canyoning-Unglück waren am 27. Juli 1999 insgesamt 21 Menschen im Saxetbach im Berner Oberland von einer Flutwelle überrascht und in den Tod gerissen worden.

Sechs Personen verurteilt

Sechs Mitarbeiter und Verantwortliche des Tour-Operators Adventure World waren am 11. Dezember von Richter Thomas Zbinden verurteilt worden. Zwei Führer, welche das Unglück überlebten, wurden freigesprochen.

Die drei Verwaltungsräte hatten bedingte Gefängnisstrafen von 5 Monaten, zudem Bussen von 7500 Franken erhalten. Der General Manager erhielt ebenfalls 5 Monate bedingt und 5000 Franken Busse, dessen Stellvertreter 4 Monate und 4000 Franken Busse.

Der Lead Guide wurde zu einer Gefängnis-Strafe von 3 Monaten und 4000 Franken Busse verurteilt. Die Strafen liegen leicht unter den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte Freispruch für alle Beschuldigten verlangt.

swissinfo und Agenturen

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