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Bundespolitiker verurteilt

Lega Nationalrat Flavio Maspoli im Gerichtsaal in Lugano. Keystone

Lega-Nationalrat Flavio Maspoli ist am Mittwoch in Lugano zu einer bedingten Haftstrafe von elf Monaten verurteilt worden.

Der Bundespolitker Maspoli wurde des betrügerischen Konkurs für schuldig befunden

Das Strafgericht in Lugano hat Lega-Nationalrat Flavio Maspoli am Mittwoch wegen Vermögensdelikten zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt.

Er wurde insbesondere des betrügerischen Konkurses und der unterlassenen Buchführung für schuldig befunden.

Kein Denner-Opfer

Einzelrichterin Giovanna Roggero-Will folgte weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Emanuele Stauffer, der auf 16 Monate Gefängnis, bedingt auf vier Jahre, plädiert hatte.

Maspolis Verteidiger Riccardo Rondi hatte hingegen ein Höchststrafmass von drei Monaten gefordert. Er hatte versucht, seinen Mandanten als Opfer des Detaillisten Denner darzustellen.

Karl Schweri’s Tricks

Zum Verhängnis wurden dem 52-jährigen Politiker die Lebensmittel-Import-Firma Deag und die PR-Firma Medeag AG, die er 1996 im Auftrag der Denner AG gegründet hatte, um gegenüber dem Grossverteiler Schulden aus seiner Konkurs gegangenen Tageszeitung «L’altra notizia» zu begleichen.

Maspoli unterschätzte die dreisten Geschäftsmethoden des inzwischen verstorbenen Denner-Patrons Karl Schweri, der ihm für 100’000 Stück eines Produkts immer nur den halben Preis bezahlte, während Maspoli die Rechnungen seiner Lieferanten zum vollen Preis begleichen musste.

Denners versprochene Folgebestellungen blieben aus, bei Maspolis wuchsen die Finanzlöcher auf insgesamt fünf Millionen Franken. Staatsanwalt Stauffer hätte Schweri wegen seiner Praktiken gerne des Betrugs angeklagt, doch durch den Tod des Denner-Gründers im Mai 2001 wurde dies hinfällig.

Geld für Glücksspiel

Da Maspoli Gläubigern der Deag AG 500’000 Franken zurückerstattete und den Konkurs so widerrufen konnte, blieb er in diesen Anklagepunkten straffrei, auch wenn er sonst für schuldig gesprochen wurde.

Das Strafmass erging vor allem für den betrügerischen Konkurs und die unterlassene Buchhaltung der Medeag AG.

Nach Überzeugung des Gerichts hat Maspoli rund 200’000 Franken der später konkursiten Gesellschaft für private Zwecke, unter anderem für das Glücksspiel, zweckentfremdet.

Schliesslich wurde Maspoli für Urkundenfälschung von Wechseln für schuldig befunden.

Maspoli zeigte sich reuig

Der Lega-Nationalrat zeigte sich während des dreitägigen Prozesses äusserst kooperativ und gleichzeitig reuig. In seinem Schlussvotum entschuldigte er sich bei allen, die er geschädigt habe.

Allerdings verfehlte er sein wichtigstes Ziel, nämlich den Straftatbestand des betrügerischen Konkurses zu entkräften. Er hatte wiederholt erklärt, nicht mit kriminellen Absichten gehandelt zu haben. Er sei wohl ein Dummkopf gewesen, aber kein Delinquent

Zum Geschäftsmann, dies habe er inzwischen eingesehen, sei er nicht tauglich.

Für Konkurs nicht belangt

Sicher ist in der Tat, dass Maspoli in seinen Geschäftsaktivitäten mehr als fahrlässig war und sich daher strafbar machte. Die langsame Tessiner Justiz arbeitete indes zugunsten von Maspoli.

Die mutmasslichen Delikte im Zusammenhang mit der 1995 Konkurs gegangenen Zeitung «L’altra notizia» sind seit zwei Monaten verjährt. Viele Journalisten, die damals für Maspoli arbeiteten, warten bis heute auf ihre Löhne.

swissinfo, Gerhard Lob

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