Bei der Transparenz ihres Finanzsystems bleibt die Schweiz minimalistisch
Für einen globalen Finanzplatz von der Grösse der Schweiz reicht die Einhaltung von Mindeststandards für den Informationsaustausch nicht aus, um den Risiken von Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, meinen Andres Knobel und Bob Michel vom Tax Justice Network.
Die Schweiz zählt erneut zu den wichtigsten Verfechtern des Finanzgeheimnisses und belegt im Schattenfinanzindex (Financial Secrecy IndexExterner Link) 2026 des Tax Justice Network den zweiten Platz. Laut dem Global Scale Weight GSW, der den Anteil am globalen Markt für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen misst, ist sie nicht der grösste Offshore-Finanzplatz für Nichtansässige: Der Wert der Schweiz beträgt lediglich 14% jenes der USA.
Sie ist auch nicht die geheimnisvollste Jurisdiktion der Welt. Panama und die Vereinigten Arabischen Emirate beispielsweise schneiden hinsichtlich ihrer Transparenz- und Regulierungsrahmen schlechter ab.
Dennoch bleibt die Schweiz aufgrund ihrer beträchtlichen Finanzkraft und der anhaltenden Transparenzdefizite im Zentrum des globalen Systems der Finanzgeheimnisse.
Der Financial Secrecy Index behauptet nicht, dass in erster Linie das Finanzgeheimnis die Schweiz zu einem so bedeutenden Finanzzentrum gemacht hat. Rechtsstabilität, Reputation, geografische Lage und viele andere Faktoren haben zweifellos zu ihrem Erfolg beigetragen. Ungeachtet der Gründe bringt die Bedeutung eines so grossen Finanzzentrums jedoch auch Verantwortung mit sich.
Angesichts der enormen Geldmengen, die über Schweizer Bankkonten, Unternehmen, Immobilien und Treuhänder fliessen, sind die Risiken von Steuerhinterziehung, Korruption und Geldwäsche erheblich.
Dennoch hinken die Transparenzrichtlinien der Schweiz denen vieler anderer Länder weiterhin hinterher.
Hinter der Fassade der Einhaltung internationaler Standards zum automatischen Informationsaustausch und anderer OECD-Initiativen verbirgt sich eine konsequente Tendenz, lediglich das erforderliche Minimum zu tun – und kaum mehr.
Viele EU- und OECD-Länder schneiden in puncto Transparenz deutlich besser ab als die Schweiz. Für ein globales Finanzzentrum von der ihrer Grösse reicht es nicht aus, lediglich die Mindeststandards für den Informationsaustausch zu erfüllen oder Informationen über wirtschaftliche Eigentümer nur den Behörden zugänglich zu machen – und Journalist:innen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen auszuschliessen –, um die Risiken von Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
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Die Amtshilfe bei der Steuererhebung und der Austausch von Kontoinformationen sind hierfür ein gutes Beispiel. Die Tatsache, dass die USA aufgrund von Lücken im automatischen Austausch von Bankkontoinformationen gemäss dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) im Vergleich zum Gemeinsamen Meldestandard (CRS) der OECD für Nichtansässige immer attraktiver werden oder dass Vermögen in Finanzzentren wie Dubai und Singapur verlagert wird, sollte für die Schweiz kein Grund sein, ihre Ambitionen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs herunterzuschrauben.
So wie europäische Länder gegenüber den Ländern und Gemeinschaften des Globalen Südens, denen sie durch Kolonialismus Ressourcen und Wohlstand entzogen haben, eine Verantwortung und Schuld tragen, trägt auch die Schweiz Verantwortung für die Gestaltung und die zentrale Rolle innerhalb des globalen Systems der Finanzgeheimhaltung, das illegale Finanzströme und Kapitalflucht aus Ländern des Globalen Südens ermöglicht.
Für viele Länder mit besonders niedrigem Pro-Kopf-Einkommen ist der Zugang zu Steuerinformationen ebenso wertvoll wie Entwicklungshilfe. Er ermöglicht es Regierungen, nicht deklariertes Offshore-Vermögen aufzudecken, ihre Steuergesetze durchzusetzen und Einnahmen zu generieren, die sonst verloren gingen.
Der wertvollste Beitrag der Schweiz zur internationalen Entwicklung besteht daher nicht nur in ihrer offiziellen Entwicklungshilfe. Er liegt auch in ihrer Fähigkeit, Steuerinformationen zu teilen und sicherzustellen, dass die Länder des Globalen Südens die Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre Steuergesetze durchzusetzen, ihre Steuerausfälle zu verringern und dringend benötigte inländische Ressourcen zu mobilisieren.
Für die Schweiz bedeutet dies, über die Grenzen bestehender Rahmenwerke für den Informationsaustausch hinauszudenken und den Austausch von Steuerinformationen als eine Form der Entwicklungshilfe zu betrachten. Heute sind viele der Länder, die am stärksten vom Offshore-Steuermissbrauch betroffen sind, faktisch vom OECD-System zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen ausgeschlossen.
Gemäss dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) Externer Linkerhalten Länder nur dann Informationen, wenn sie im Gegenzug gleichwertige Informationen bereitstellen können. Für viele Länder des Globalen Südens ist die Umsetzung des CRS jedoch mit extrem hohen Kosten verbunden. Daher kann es vorkommen, dass Ländern der Zugang zu Informationen über Schweizer Bankkonten ihrer Einwohner:innen verwehrt bleibt, nur weil ihnen die Ressourcen für eine vollständige Teilnahme am System fehlen – selbst wenn die Informationen, die die Schweiz im Gegenzug erhalten würde, vernachlässigbar gering wären.
Das muss nicht so sein.
Nichts im Völkerrecht hindert die Schweiz daran, Informationen einseitig weiterzugeben. Sie könnte jährlich anonymisierte und aggregierte Daten an einkommensschwache Länder übermitteln, die derzeit keinen Zugang zum Informationsaustausch haben.
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Dies würde politischen Entscheidungsträger:innen helfen, den Verbleib nicht deklarierter Vermögenswerte im Ausland zu ermitteln. Die Schweiz könnte auch spontan Informationen über grosse Schweizer Bankkonten von Einwohner:innen der ärmsten Länder der Welt weitergeben, sofern diese das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe Externer Link(MAAC) unterzeichnet haben.Externer Link Und wo dies nicht der Fall ist, könnte die Schweiz Ad-hoc-Programme zur Unterstützung des Informationsaustauschs und der Steuerdurchsetzung einrichten. Keine dieser Hürden ist unüberwindbar.
Die Zurückhaltung der Schweiz, über das Minimum hinauszugehen, ist nicht neu. Sie prägt seit Jahrzehnten die Haltung des Landes zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich.
Die Schweiz hat hart für den Erhalt ihres Bankgeheimnisses gekämpft und sich dem Informationsaustausch widersetzt, wenn Anfragen auf geleakten Daten beruhten. Zudem versuchte sie, die Einführung des automatischen Informationsaustauschs durch ihre Rubik-AbkommenExterner Link zu verhindern. Diese sahen vor, dass die Schweiz Steuereinnahmen aus nicht deklarierten Schweizer Konten zugunsten anderer Länder einzieht, während die Identität der Kontoinhaber geheim bleibt.
Als diese Bemühungen scheiterten, nutzte die Schweiz ihren Einfluss, um Einschränkungen in das OECD-System für den automatischen Informationsaustausch aufzunehmenExterner Link. Dazu gehören Gegenseitigkeitserfordernisse, die bis heute viele Entwicklungsländer ausschliessen, sowie das Erfordernis der «Spezialität» (Nutzung der Informationen ausschliesslich für Steuerzwecke). Dieses Prinzip verhindert, dass Informationen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und anderen nicht steuerrechtlichen Straftaten genutzt werden.
In anderen Bereichen der Amtshilfe leistet die Schweiz das gesetzlich und politisch vorgeschriebene Minimum, geht aber nicht viel darüber hinaus. Der letztjährige Financial Secrecy Index untersuchte, inwieweit Länder von den Ausnahmeregelungen des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe (MAAC), dem weltweit wichtigsten Vertrag zur internationalen Steuerzusammenarbeit, Gebrauch machen.
Anders als viele ihrer Nachbarn hat die Schweiz beschlossen, nicht bei der Eintreibung ausländischer Steuerschulden zu helfen und den Informationsaustausch über andere Steuern als Einkommen- und Vermögensteuern abzulehnenExterner Link. In der Praxis bedeutet dies, dass die Schweiz weder Informationen zur Festsetzung der Erbschaftsteuer eines anderen Landes austauscht noch bei deren Eintreibung mitwirkt.
Dies sind nicht gerade die Merkmale eines Landes, das bei der internationalen Steuerzusammenarbeit eine Vorreiterrolle einnehmen möchte. Untersuchungen des Tax Justice Network zeigen, dass die umfassende Nutzung dieser MAAC-Ausnahmeregelungen überproportional häufig mit Ländern in Verbindung steht, in denen Finanzgeheimnisse gelten.
Die Ausgabe 2026 des Financial Secrecy Index stellt erneut fest, dass die Schweiz in Sachen Finanztransparenz hinter vielen ihrer Vergleichsländer zurückbleibt. Besonders aufschlussreich ist ihre Bilanz in Bezug auf die Transparenz bei wirtschaftlichen Eigentümern und bei Immobilien. Obwohl die Schweiz von der Europäischen Union umgeben ist, die seit über einem Jahrzehnt eine Vorreiterrolle bei der Transparenz wirtschaftlicher Eigentümern einnimmt, ist sie wiederholt ins Hintertreffen geraten.
Erst am 12. Juni 2026 kündigte das Land an, dass sein lang erwartetes System zur Registrierung wirtschaftlicher Eigentümern im Oktober 2026 in Kraft treten werde. Dies stellt zwar einen Fortschritt dar, spiegelt aber auch ein bekanntes Muster wider: Die Schweiz neigt dazu, Transparenzreformen erst nach anhaltendem internationalem Druck und oft nur im erforderlichen Mindestmass umzusetzen. Selbst dann bleiben erhebliche Lücken bestehen. Das neue System schliesst bestimmte Arten von juristischen Personen und in der Schweiz tätigen ausländischen Trusts aus.
Es ist an der Zeit, dass die Schweiz das Bankgeheimnis als Wettbewerbsvorteil hinter sich lässt. Das Land sollte seine Rolle im globalen Finanzsystem neu bewerten und jene Länder des Globalen Südens unterstützen, die die Hauptlast von Offshore-Geheimnissen und Kapitalflucht tragen mussten. Ein guter Anfang wäre die Förderung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Steuerzusammenarbeit (UN Framework Convention on International Tax Cooperation, FCITC) als Instrument für eine inklusive und universelle internationale Steuerkooperation, die Stärkung der Transparenz in Bezug auf wirtschaftliches Eigentum und Immobilien sowie die Gewährleistung, dass Länder mit geringerem Einkommen Zugang zu Amtshilfe und Steuerinformationen aus der Schweiz erhalten, selbst wenn dies einen Informationsaustausch auf spontaner oder nicht-reziproker Basis erfordert.
Editiert von Virginie Mangin/gw, Übertragung aus dem Englischen: Petra Krimphove/jg
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