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Bundesrat Villiger empfängt Geschwister Sonabend zu persönlichem Gespräch

Bundesrat Kaspar Villiger hat die 1942 von der Schweiz ausgeschafften jüdischen Flüchtlinge Charles (Archivbild) und Sabine Sonabend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei wird auch die Frage einer Entschädigung zur Sprache kommen.

Bundesrat Kaspar Villiger hat die 1942 von der Schweiz ausgeschafften jüdischen Flüchtlinge Charles (Archivbild) und Sabine Sonabend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Villigers Sprecher Daniel Eckmann bestätigte am Montag (10.04.) einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».

Charles Sonabend hat im Herbst 1997 von der Schweizer Regierung eine Genugtuung von 100’000 Franken verlangt; er macht die Schweiz für die Ermordung seiner Eltern durch die Nazis verantwortlich.

Er war 1942 als Elfjähriger zusammen mit seinen Eltern und seiner Schwester aus Belgien in die Schweiz geflohen, um der Verfolgung durch die Nazis zu entgehen. Zwei Tage nach der Einreise in die Schweiz wurde die Familie verhaftet und nach Frankreich ausgeschafft.

Die Eltern wurden kurz darauf von den Nazis ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert und dort ermordet. Der Bundesrat wies das Gesuch wie das später von Joseph Spring eingereichte Begehren ab. Das Bundesgericht bestätigte im Fall Spring, dass kein Anspruch auf finanzielle Genugtuung bestehe. Es sprach Spring aber eine Parteientschädigung von 100’000 Franken zu.

Der Bundesrat erfüllt laut der Aargauer Tageszeitung mit der Einladung ein Hauptanliegen der Geschwister Sonabend. Laut Eckmann soll es sich um ein persönliches Gespräch zwischen den Sonabends, Villiger und eventuell einem weiteren Mitglied des Bundesrates handeln. Die Modalitäten wie der Termin stünden noch nicht fest.

Schon früher hat der Bundesrat auch einen Vorschlag zur finanziellen Einigung gemacht. Danach soll den Sonabends wie im Sinn des Bundesgerichtsurteils im Fall Spring eine grosszügige Parteientschädigung ausbezahlt werden, die dem Verfahrensaufwand Rechnung trägt. Charles Sonabend reichte sein Gesuch vor Spring ein, seine Schwester später. Ihr Verfahren habe zweifellos weniger Kosten verursacht, sagte Eckmann.

Der Bundesrat anerkennt, dass die beiden ihre Genugtuungsforderung in guten Treuen eingereicht haben.

swissinfo und Agenturen

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