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Der «entscheidende Faktor» Schweiz

EU-Kommissionspräsident Bolkestein (rechts) gibt den Ball weiter an die EU-Finanzminister. Links der Schweizer Finanzminister Villiger. Keystone Archive

In der Zinssteuer-Debatte müssen nun die EU-Finanzminister entscheiden. Die EU-Kommission hat in einem Bericht für das weitere Vorgehen keine Empfehlung abgegeben.

Streitpunkt mit der Schweiz bleibt weiterhin der Informations-Austausch.

Die EU-Kommission verabschiedete am Mittwoch einen Bericht über die Zinssteuer-Verhandlungen mit Drittstaaten. Laut EU-Kommissar Frits Bolkestein hat sie «alles in ihrer Macht Stehende getan», um mit diesen Drittstaaten eine Vereinbarung auszuhandeln: «Jetzt ist der Entscheid über das weitere Vorgehen bei den Finanzministern.» Die müssen auch über die Angebote der Schweiz befinden.

Keine Empfehlung

Die Finanzminister der Europäischen Union (EU) treffen sich am Dienstag in Brüssel. In ihrem Bericht an die Minister macht die Kommission indes keine Empfehlung für die weiteren Entscheide. Sie hält indes fest, dass mit der Schweiz in drei von vier angestrebten Punkten eine Vereinbarung möglich wäre.

Zu den drei Punkten zählen das Schweizer Angebot einer Quellensteuer auf Zinserträgen der Konten von EU-Bürgern auf Banken in der Schweiz von bis zu 35 Prozent. Dann die Möglichkeit einer freiwilligen Unterstellung von EU-Bürgern unter die künftige EU-Regelung. Weiter gehört eine Überprüfungsklausel für das Abkommen dazu.

Streitpunkt Bankgeheimnis

Der vierte Punkt dagegen, der Informations-Austausch über Zinsguthaben von EU-Bürgern, bleibe problematisch Da sei «eine klar befriedigende Lösung» nicht möglich gewesen.

Die Schweiz hat eine Meldepflicht auf Anfrage bei Steuerbetrugsfällen angeboten, die EU möchte jedoch auch blosse Steuerhinterziehung einbeziehen.

Die Schweiz verwendete dabei den Begriff «Steuerbetrug und dergleichen» («tax fraud and the like») aus dem Doppelbesteuerungs-Abkommen mit den USA. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte indes schon am Dienstag klargestellt, dass dies «gleich schwerwiegende Delikte», nicht aber Steuerhinterziehung meint.

USA: wenig konkret

Zu den vier Punkten führte die EU-Kommission Gespräche auch mit Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Zudem fanden Gespräche mit den USA statt. Gemäss dem Bericht haben diese Drittstaaten ausser den USA ebenfalls eine Quellensteuer als möglich erachtet, einen Informations-Austausch aber – wie die Schweiz auch – abgelehnt.

Die USA wollen sich zudem gegenüber der EU nicht formell auf einen Informations-Austausch verpflichten. Ihre Zielsetzung richte sich auf Lösungen «auf bilateraler Grundlage».

Mit Verweis auf bestehende Abkommen mit EU-Staaten stellt die Kommission denn auch lediglich fest, diese seien eine «solide Basis zum Ausbau» der Meldepflicht.

Schweiz «entscheidend»

Gleichwohl teilt die Kommission die sechs Länder in zwei Blöcke auf: die USA einerseits und die restlichen fünf Länder andererseits. Dabei wird die Schweiz als «der entscheidende Faktor» bezeichnet. Dies weil die andern vier Länder einem Abkommen mit der Schweiz, so meint die EU-Kommission, wohl folgen würden.

Der Sprecher des EDF, Daniel Eckmann, sagte demgegenüber am Mittwoch, dass die EU von allen sechs Drittstaaten «bisher einzig mit der Schweiz über eine konkrete Abkommensbasis verhandelt habe.» Das Schweizer Angebot gehe mit dem Informationsaustausch auf Anfrage sogar über die EU-Beschlüsse von Feira hinaus.

Entscheid vor Jahresende

In Feira hatte die EU im Juni 2000 «gleichwertige» Massnahmen in Drittstaaten zur Voraussetzung ihrer eigenen Zinssteuerregelung gemacht. In der EU selbst ist ein automatischer Informations-Austausch unter den Finanzämtern geplant. Entschieden werden soll darüber noch vor Ende 2002.

swissinfo und Agenturen

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