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Freilassung von Pinochet: Genfer Generalstaatsanwalt übt scharfe Kritik an Grossbritannien

Nach Angaben des Genfer Generalstaatsanwalts Bernard Bertossa kann die Schweiz gegen die Freilassung Augusto Pinochets keinen Einspruch einlegen. Der Fall sei abgeschlossen, zumindest was eine Auslieferung durch Grossbritanniens betreffe, sagte Bertossa.

Nach Angaben des Genfer Generalstaatsanwalts Bernard Bertossa kann die Schweiz gegen die Freilassung Augusto Pinochets (Bild) keinen Einspruch einlegen. Der Fall sei abgeschlossen, zumindest was eine Auslieferung durch Grossbritanniens betreffe, erklärte Bertossa am Donnerstag (02.03.) auf Anfrage.

Ein Schweizer Rekurs gegen die Freilassung des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet ist wenig wahrscheinlich. Ein solcher wird laut Bundesamt für Polizeiwesen BAP zwar geprüft, ist aber kaum mehr sinnvoll, da Pinochet bereits nach Chile zurückgekehrt ist.

Bertossa kritisierte die britische Entscheidung, den chilenischen Ex-Diktator nicht auszuliefern, mit scharfen Worten: «Wir wissen seit einiger Zeit, dass die britischen Behörden Auslieferungsverpflichtungen nicht nachkommen», sagte Bertossa. Er sei daher von der Entscheidung des britischen Innenministers Jack Straw nicht überrascht. Straw habe die Freilassung Pinochets schon seit einiger Zeit angekündigt, erklärte Bertossa weiter.

Jack Straw hatte am Donnerstagmorgen die Auslieferung des früheren chilenischen Militärdiktators an Spanien abgelehnt, wo ihm wegen Menschenrechtsverletzungen der Prozess gemacht werden sollte. Unmittelbar danach wurde Pinochet aus dem Hausarrest in London entlassen.

Am frühen Nachmittag trat Pinochet von einem Luftwaffenstützpunkt bei London aus – mit einem Flugzeug der chilenischen Luftwaffe – die Rückreise nach Chile an. Die Maschine war von der Regierung in Santiago bereitgestellt worden.

Die Schweiz hatte am 11. November 1998 den britischen Behörden ein Auslieferungsgesuch für Pinochet übergeben. Es stütze sich auf einen Haftbefehl der Genfer Untersuchungsbehörden, die ein Strafverfahren wegen Entführung, Freiheitsberaubung und Mords an dem chilenisch-schweizerischen Doppelbürger Alexei Jaccard eröffnet hatten.

Jaccard war 1977 in Argentinien verschwunden, nachdem ihn die politische Polizei Chiles hatte verhaften lassen.

swissinfo und Agenturen

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