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Konten von Ex-Diktator Abacha in der Schweiz gesperrt

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat Konten des früheren - 1998 verstorbenen - nigerianischen Militärdiktators Sani Abacha (Bild) in der Schweiz gesperrt. Nigeria ersuchte die Schweizer Behörden über einen Schweizer Anwalt zu diesem Schritt.

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat Konten des ehemaligen nigerianischen Militärdiktators Sani Abacha (Archivbild) auf fünf Schweizer Banken vorsorglich gesperrt. Die nigerianischen Behörden verdächtigen Abacha, seine Angehörigen, ihm nahestehende Personen und Gesellschaften, die Nigerianische Zentralbank jahrelang ’systematisch geplündert‘ zu haben, teilte das BAP am Donnerstag (14.10.) mit. Abacha war seit 1993 Militärdiktator Nigerias und starb im letzten Jahr.

Nigeria ersuchte das BAP über einen Schweizer Anwalt, sämtliche Vermögenswerte Abachas und seiner Angehörigen auf vier Banken in Genf und einer Bank in Zürich vorsorglich zu sperren und die einschlägigen Bankunterlagen zu erheben. Nigeria werde ein formelles Rechtshilfe-Ersuchen einreichen. Das Ersuchen um vorsorgliche Massnahmen betrifft auch Alhaji Ismaila Gwarzo, den ehemaligen Sicherheitsberater Abachas, den ehemaligen Minister Abubakar Attiku Bagudu, vier nigerianische Geschäftsleute und eine Reihe von Gesellschaften.

In Nigeria hat Generalstaatsanwalt und Justizminister Kanu Agabi die verschiedenen Strafverfahren gegen die Mitglieder der von Abacha gegründeten kriminellen Organisation zentralisiert. Ihnen werden eine Reihe von Vermögensdelikten (Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei) vorgeworfen.

Das BAP hat die nigerianischen Behörden aufgefordert, innert drei Monaten das angekündigte formelle Rechtshilfeersuchen einzureichen. Das Gesuch soll insbesondere die Zusammenhänge zwischen den Strafverfahren in Nigeria und den in der Schweiz gesperrten Vermögenswerten aufzeigen.

Das BAP wird nach der formellen Vorprüfung des Gesuchs entscheiden, welche Behörde mit dem Vollzug der Rechtshilfe betraut wird. Zwischen der Schweiz und Nigeria besteht kein Rechtshilfevertrag; die Schweiz kann aber auf der Grundlage des Landesrechts und von Gegenrechtserklärungen Rechtshilfe leisten.

SRI und Agenturen

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