Messe-Entscheid hat Folgen
Das Arbeitsverbot für SARS-Risikogruppen an der Schmuck- und Uhrenmesse hat wirtschaftliche und rechtliche Folgen.
Die Veranstalter sprachen von einem Desaster in Zürich und kündigten eine Beschwerde an. Hongkonger Händler verlangen Schadenersatz.
Die beiden Messen in Zürich und Basel verzeichneten einen Besucherrückgang von 22 Prozent, wie der Geschäftsführer René Kamm am Donnerstag zum Abschluss der Uhren- und Schmuckmesse sagte. Nur noch 52’500 Besucherinnen und Besucher kamen an die diesjährige Messe. 2002 waren noch 64’350 Besucher gezählt worden.
Kamm führte den Rückgang auf die allgemeine Wirtschaftslage, den Irakkrieg und das Schwere Akute Atemwegsyndrom (SARS) zurück.
Flop in Zürich
Die «Baselworld» war geprägt durch den Beschluss des Bundesrates, kein Personal der 383 Aussteller aus den SARS-Risikoländern Hongkong, China, Singapur und Vietnam zur Messe zuzulassen. Der bundesrätliche Entscheid erfolgte kurz vor dem Messebeginn.
Vom Arbeitsverbot waren rund 5000 Personen betroffen, und 50 Prozent der Stände in Zürich blieben geschlossen. Die Zürcher Messe war laut Kamm «ein Flop». Gleichwohl hätten Anbieter aus Indien oder Thailand «gut gearbeitet», weil ihre Konkurrenten durch die Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) praktisch ausgeschlossen worden seien.
Der Geschäftsgang in Basel verlief laut Kamm durchzogen, aber besser als erwartet. Dies zeige, dass Basel eine starke Plattform für Uhren- und Schmuckhändler sei.
Grob fahrlässige Fehler
Das Messeunternehmen hat eine Beschwerde gegen die bundesrätliche Verfügung angekündigt. Laut Kamm wurden bei den Abklärungen im Vorfeld des Arbeitsverbotes für SARS-Risikopersonen grob fahrlässige Fehler begangen. So sei es versäumt worden, die Umstände vor Ort abzuklären.
Die betroffenen Händler müssten zudem vom Bund oder den lokalen Zürcher Behörden entschädigt werden, forderte er. Kamm rechnet sich dabei aber keine grossen Chancen aus.
Um das angeschlagene Verhältnis mit den betroffenen Ländern zu verbessern, müssten kreative Lösungen gesucht werden. Der Standort Zürich müsse überdacht werden. Es sei wahrscheinlich, dass die Händler nicht nach Zürich zurückkommen wollten, sagte Kamm. Eine Rückkehr nach Basel schloss der Geschäftsführer unter anderem aus Platzgründen aus.
Klage vor WTO?
Das Hong Kong Trade Development Council (HKTDC) kündigte eine Schadenersatzklage an. Die Summe der entfallenen Geschäfte kann laut der HKTDC-Sprecherin Elke Brockmann noch nicht beziffert werden. Im Vorjahr seien Geschäfte im Umfang von mindestens 200 Mio. Dollar abgeschlossen worden.
Die Hongkonger Wirtschaftszeitung «The Standard» zitierte letzten Samstag den lokalen Handelsminister Henry Tang, wonach eine Schadensersatz-Forderung bei der Welthandels-Organisation WTO eingereicht werde. Zudem würden rechtliche Schritte gegen die Schweizer Regierung erwogen wegen dem Arbeitsverbot gegenüber Hongkonger Geschäftsleuten.
swissinfo und Agenturen
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