Nachrichtenlose Vermögen: Bisher 23 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben
Das internationale Schiedsgericht, das die Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken erledigt, hat bisher gut 23 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben. Von den ersten 10'000 Ansprüchen, sind rund 70 Prozent entschieden.
Das internationale Schiedsgericht, das die Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen bei Schweizer Banken erledigt, hat bisher gut 23 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben. Von den 10’000 Ansprüchen, die zu den ersten beiden Namenslisten angemeldet worden waren, sind rund 70 Prozent entschieden.
Das Claims Resolution Tribunal (CRT) mit Sitz in Zürich war von den Schweizer Banken 1997 eingerichtet worden, um die Ansprüche auf die nachrichtenlosen Vermögenswerte zu erledigen, deren 5’570 Kontoinhaber die Bankiervereinigung im Sommer und im Herbst 1997 veröffentlicht hatte. Das Schiedsgericht setzt sich aus 17 Mitgliedern aus sieben Ländern zusammen und wird vom Zürcher Privatrechtsprofessor Hans Michael Riemer präsidiert.
Nach Auskunft eines CRT-Sprechers vom Dienstag (7.12.) hat das Schiedsgericht per Ende November in 6’946 Fällen der insgesamt 9’778 Ansprüche auf die publizierten Vermögenswerte im Gesamtwert von gut 66 Millionen Franken Entscheide gefällt. In 1’423 Fällen kam es dabei zu Auszahlungen in der Höhe von insgesamt gut 23 Millionen Franken. Davon betrafen 1’135 Fälle das summarische so genannte Fast-Track-Verfahren, das zur Anwendung kommt, wenn die betroffene Bank den Anspruch als berechtigt anerkennt. Nach einer umfassenden Prüfung wurden auch in 288 Fällen im ordentlichen Verfahren Auszahlungen verfügt. In 5’523 Fällen war es zu dem so genannten Initial Screening Verfahren gekommen, weil die betroffene Bank die Offenlegung der Kundenbeziehung verweigert hatte.
Das Schiedsgericht hofft, alle Ansprüche aus der Veröffentlichung der ersten beiden Namenslisten bis Mitte nächsten Jahres erledigen zu können. Nach dem Willen des Volcker-Komitees soll das CRT auch jene Ansprüche erledigen, die nach der Veröffentlichung der dritten Namensliste geltend gemacht werden. Dabei soll es auch mit dem New Yorker Bundesbezirksgericht zusammenarbeiten, das den Vergleich zwischen den Schweizer Grossbanken mit den jüdischen Klägern in den USA beaufsichtigt.
Über das weitere Vorgehen will die Eidgenössische Bankenkommission im ersten Quartal 2000 entscheiden. Das Volcker-Komitee hat mit dem CRT bereits über eine Beschleunigung des Verfahrens gesprochen. Für die Handhabung des künftigen Schiedsverfahrens soll demnach die Bedingung gestellt werden, dass die Anspruchsteller einen Zusammenhang zwischen dem einzelnen Kontoinhaber und einem Holocaust-Opfer in einem gewissen Umfang nachweisen müssen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist das Schiedsgericht zum Schluss gekommen, dass nur bei zehn bis 20 Prozent der beurteilten Fälle ein Zusammenhang mit Holocaust-Opfern besteht.
SRI und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch