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Nationalrat stimmt der Genozidkonvention ohne Vorbehalte zu

Die Schweiz soll wie bereits 129 andere Staaten der Internationalen Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beitreten. Der Nationalrat hat die Regierung am Mittwoch (08.12.) ermächtigt, das über 50 Jahre alte Abkommen zu unterzeichnen.

Die Schweiz soll wie bereits 129 andere Staaten der Internationalen Konvention über Verhütung und Bestrafung des Völkermordes beitreten. Der Nationalrat (grosse Kammer des Parlaments) hat die Landesregierung am Mittwoch (08.12.) ermächtigt, das über 50 Jahre alte Abkommen zu unterzeichnen. Gleichzeitig passte der Nationalrat das schweizerische Straf- und Militärstrafgesetz sowie die Bundesstrafrechtspflege an.

Die Genehmigung der Völkermord-Konvention aus dem Jahre 1948 erfolgte ohne Wenn und Aber mit 154 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen.

Das schweizerische Strafrecht wurde mit einer Bestimmung ergänzt, die Völkermord verbietet und mit einer angemessenen Strafe von zehn Jahren bis lebenslänglich Zuchthaus bedroht. Verfolgung und Beurteilung sollen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit zugewiesen werden.

Die Genozidkonvention wurde am 9. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie trat am 12. Januar 1951 in Kraft. Mit dem Übereinkommen sollte eines der schwersten während des Zweiten Weltkrieges begangenen Verbrechen – die Vernichtung nationaler, ethnischer, rassischer oder religiöser Gruppen – für alle Zukunft bekämpft und international unter Strafe gestellt werden. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, das Verbrechen in Kriegs- und Friedenszeiten zu verhindern und zu bestrafen. Vorausgesetzt wird vorsätzliches Handeln, die Zahl der Opfer ist nicht massgebend.

SRI und Agenturen

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