Nun vor Bundesgericht
Fünf der Ausländer, die 2000 in Emmen nicht eingebürgert wurden, reichen Beschwerde wegen Verletzung des Diskriminierungs-Verbots ein.
Die fünf Ausländer aus dem Balkan wurden im März 2000 von den Stimm-Berechtigten der Luzerner Vorortsgemeinde Emmen nicht eingebürgert. Nun soll sich das oberste Schweizer Gericht, das Bundesgericht in Lausanne, mit der Sache befassen.
Der Anwalt der Abgewiesenen, Peter Wicki, bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Luzerner Zeitung» vom Samstag. Dass die Emmener alle Einbürgerungs-Gesuche aus dem Balkan abgelehnt und gleichzeitig die italienischen genehmigt hatten, ist in seinen Augen ein «krasser Fall von Diskriminierung».
Tritt das Gericht auf die Beschwerde ein?
Ob das Bundesgericht dies auch so sieht, wird sich zeigen. Noch ist nämlich nicht sicher, ob es eintritt auf die Beschwerde. Denn die Juristen sind sich nicht einig, ob ein Rechtsanspruch auf die in der Verfassung verankerte Nichtdiskriminierung besteht oder nicht.
Nur falls die Bundesrichterinnen und -richter dies mit ja beantworten, werden sie eintreten, erklärte Wicki. Dann rechnet sich der Vertreter der Kläger aber «reelle Chancen» aus, dass das Bundesgericht den Entscheid der Luzerner Regierung umstösst.
Schliesslich sei auch das Volk in seiner Funktion als Einbürgerungsorgan an die Bundesverfassung und die darin enthaltenen Diskriminierungs- und Willkürverbote gebunden.
Beim Kanton abgeblitzt
Die aus dem Balkan stammenden Personen hatten nach ihrer Nichteinbürgerung vorerst bei der Luzerner Kantonsregierung Beschwerde erhoben. Sie machten eine Verletzung des Diskriminierungs- und Willkürverbotes geltend, weil bei der Urnenabstimmung vom 12. März 2000 italienische Staatsbürger eingebürgert wurden, die Beschwerdeführer aber nicht.
Die Luzerner Regierung lehnte die Beschwerde Ende März dieses Jahres ab. Die von den Beschwerdeführern geltend gemachte Verletzung des Diskriminierungs-Verbots könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, hiess es in der Begründung.
Zudem wiege die Wahl- und Abstimmungsfreiheit des Volkes mehr als das Diskriminierungsverbot.
swissinfo und Agenturen
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