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Petition gegen Suizid-Beihilfe in Altersheimen

"Die Urteilsfähigkeit von Sterbewilligen ist schwierig zu beurteilen", sagt Klaus Ernst von der Psychatrischen Univ.-Klinik Zürich Keystone

Mit einer Petition fordern rund 50 Mediziner, Seelsorger und Juristen, dass in Stadtzürcher Heimen Suizide unter Hilfe von Sterbehilfe-Organisationen nicht mehr zulässig sind. Der Stadtrat solle zur bis vor kurzem geltenden Regelung zurückkehren.

Mit der neuen Regelung gefährde der Stadtrat das Leben von verletzlichen Personen und verletze seine Schutzpflicht. Die Unterzeichnenden der Petition befürchten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen die Sterbehilfe aufgedrängt wird, wie Ruth Baumann-Hölzle, Dozentin für Medizin-und Pflegeethik, am Mittwoch (10.01) sagte.

Suizide hätten eine suggestive Wirkung auf die Umgebung, in Heimen sei die Ansteckungsgefahr besonders gegeben, sagte Klaus Ernst, Mitinitiant der Petition und früherer ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

Stadtrat: Verbot rechtlich nicht haltbar

Gemäss der von 1987 bis Ende 2000 in der Stadt Zürich geltenden Regelung mussten Patienten oder Pensionäre das Heim verlassen, um mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation sterben zu können. Das Verbot sei rechtlich nicht haltbar und greife unnötig in das Selbstbestimmungs-Recht der Heiminsassen ein, begründete Stadtrat Robert Neukomm im Herbst die Abschaffung.

In Spitälern ist Sterbe-Beihilfe weiterhin nicht erlaubt, Vertreterinnen oder Vertreter von Sterbehilfe-Organisationen dürfen jedoch empfangen werden. In Alters- und Krankenheimen ist die Sterbe-Beihilfe seit Anfang Jahr zulässig unter der Bedingung, dass die Sterbewilligen urteilsfähig und nicht psychisch erkrankt sind.

Begriff «Urteilsfähigkeit» problematisch

Gemäss Petitionär Klaus Ernst ist der Begriff «Urteilsfähigkeit» für die Beurteilung des Sterbewilligen ungeeignet. Das Heimpersonal sei überfordert mit der Aufgabe, die Urteilsfähigkeit der Sterbewilligen festzustellen.

Die Petition verlangt neben dem Verbot von Suizid-Beihilfe in städtischen Alters- und Krankenheimen auch die Aufhebung des Besuchsrechts von Vertreterinnen und Vertretern von Sterbehilfe-Organisationen in städtischen Akutspitälern.

swissinfo und Agenturen

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