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Rechtsextremist Marcel Strebel vor Bundesgericht abgeblitzt

Marcel Strebels Revisionsgesuch hat das Bundesgericht nicht überzeugt. Keystone / Christoph Ruckstuhl

Der Prozess um den Innerschweizer Rechtsextremisten Marcel Strebel, der 1994 auf zwei Polizisten geschossen hatte und deswegen zu 24 Monaten Zuchthaus verurteilt worden war, wird vom Bundesgericht nicht neu aufgerollt.

Strebel hatte sich gegen die Ablehnung seines Revisionsgesuches durch das Schwyzer Kantonsgericht im vergangenen Mai beschwert. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil sie den Begründungsanforderungen nicht genüge. Im Fall einer Wiederholung der darin gemachten unanständigen Äusserungen habe Strebel mit einer Disziplinarstrafe zu rechnen.

«Mafiaähnliche Machenschaften»

Anstatt darzulegen, weshalb der Entscheid des Kantonsgerichts willkürlich und unhaltbar sei, hat sich Strebel laut Bundesgericht damit begnügt, die gegen ihn ergangenen Urteile als willkürlich und falsch zu bezeichnen, die Polizeibeamten der Lüge und die Schwyzer Behörden «mafiaähnlicher Machenschaften» zu bezichtigen.

In seinem Revisionsgesuch ans Kantonsgericht hatte Strebel die Aussage eines Zeugen ins Spiel gebracht, der in der fraglichen Nacht selber einen Schuss abgegeben haben will. Da bei der anschliessenden Durchsuchung nur eine leere Patrone gefunden worden sei, könne er selber nicht auch noch geschossen haben.

Unglaubhafter Zeuge

Das Kantonsgericht erachtete es aber dadurch nicht als erwiesen, dass in der fraglichen Nacht nicht zweimal geschossen worden sei. Die Zeugenaussage bezeichnete es überdies als offensichtlich unglaubhaft.

Der ehemalige Chef der rechtsextremen Patriotischen Front war vom Kantonsgericht Schwyz im Januar 1999 in zweiter Instanz zu 24 Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, bei einer nächtlichen Schiesserei 1994 das Leben zweier Polizisten gefährdet zu haben.

Strebel befindet sich seit vergangenem April in Haft. Zuvor war er nach Spanien geflohen, international zur Verhaftung ausgeschrieben worden und schliesslich von sich aus zurückgekehrt.

swissinfo und Agenturen

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