Regelung über schweizerischen Luxor-Fonds steht definitiv
Der Fonds für die Schweizer Opfer des Attentats von Luxor wird in den nächsten Tagen geäufnet. Die betroffenen Parteien haben die Regelung über die finanziellen Folgen des Attentats besiegelt, wie das EJPD am Freitag (10.12.) mitteilte.
Der mit 4,8 Millionen Franken dotierte Fonds für die Schweizer Opfer des Attentats von Luxor wird in den nächsten Tagen geäufnet. Die betroffenen Parteien haben die Regelung über die finanziellen Folgen des Attentats besiegelt, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag (10.12.) mitteilte.
Die Geschädigten, die zwei vom Attentat in Luxor betroffenen Reiseveranstalter, die Sozialversicherungen AHV/IV und Suva, acht Privatversicherungen und 16 Kantone unterzeichneten die entsprechende Vereinbarung, wie das EJPD schreibt. Aus dem Fonds werden Schäden bezahlt, die durch die Sozial- und Privatversicherungen sowie das Opferhilfegesetz nicht gedeckt sind.
Die Reiseveranstalter Hotelplan und Imholz sowie die Versicherungsgesellschaften “Winterthur” und “Zürich” stellten die Summe als freiwilliges Zeichen der Solidarität mit den Luxor-Opfern und ohne Anerkennung einer Haftung umgehend bereit.
Die beim Attentat geschädigten Personen können bis zum 9. März nächsten Jahres ihre Forderungen beim Luxor-Fonds einreichen. Geschädigte, die der Vereinbarung noch nicht beigetreten seien, könnten dies noch nachholen. Über die Ansprüche wird eine Kommission nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen entscheiden. Die Auszahlungen erfolgen im Herbst 2000. Für unerwartete Schäden wird eine Reserve von mindestens 720’000 Franken bereit gestellt. Bis Ende 2001 werde die Entschädigung der Luxor-Opfer abgeschlossen sein, schreibt das EJPD.
Das Zustandekommen der Vereinbarung sei dadurch erleichtert worden, dass die Sozialversicherer und die beteiligten Kantone gewichtige Abstriche an ihren Rückgriffsforderungen gemacht hätten. Die Privatversicherer verzichten laut EJPD vollständig auf eine Regressnahme. Der Bund zahlt zudem den vom Luxor-Attentat betroffenen Kantonen bis Ende Jahr eine zusätzliche Finanzhilfe von rund 819’000 Franken. Für das nächste Jahr sind weitere Bundesgelder von einem Drittel der kantonalen Aufwendungen vorgesehen. Der Bund beteiligt sich auf diese Weise an den ausserordentlichen Aufwendungen, die den Kantonen durch das Luxor-Attentat erwachsen sind. Die Kantone haben bisher 2,456 Millionen Franken Opferhilfe geleistet.
Die Schaffung des Luxor-Fonds war Ende Oktober von den betroffenen Parteien beschlossen worden. Mit der unter der Vermittlung des Bundesamtes für Justiz zu Stande gekommenen Vereinbarung sollen langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang vermieden werden. Beim Terroranschlag in Luxor vom 17. November 1997 waren 58 Touristen, darunter 36 aus der Schweiz, getötet worden.
SRI und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch