Spenden-Ausschuss kann Schweizer Akten zu Leuna einsehen
Der Spenden-Untersuchungs-Ausschuss des Bundestags kann demnächst wichtige Akten der Schweizer Justiz zur Leuna-Affäre einsehen. "Es wird kaum Probleme geben, die Akten zu beziehen", sagte der Ausschuss-Vorsitzende Volker Neumann am Samstag (14.07.) in Berlin.
Zuvor werde der Generalbundesanwalt die Unterlagen aus der Schweiz prüfen und entscheiden, ob er ein eigenes Ermittlungsverfahren einleitet, sagte der Sprecher des Bundesjustiz-Ministeriums, Thomas Weber, und bestätigte damit einen Bericht des Magazins «Der Spiegel».
Zuvor hatte der Schweizer General-Staatsanwalt Bernard Bertossa der Bundesregierung erstmals die offenbar brisanten Unterlagen angeboten. Justizsprecher Weber sagte, man habe die Genfer Behörde daraufhin gebeten, die insgesamt 60 Aktenordner dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zu übermitteln. Die Schweizer hatten sich seit längerem bemüht, deutsche Staatsanwälten zu Ermittlungen über die Leuna-Affäre zu bewegen.
Neumann erhofft sich von den Unterlagen, Belege für das Geldwäschesystem des Leuna-Lobbyisten Dieter Holzer und des ehemaligen CSU-Verteidigungs-Staatssekretärs Holger Pfahls zu finden. Zunächst müsse der Ausschuss für die Akteneinsicht aber einen Beschluss fassen. Da die nächste Sitzung aber erst Mitte September stattfindet, müsse eine andere Lösung gefunden werden.
swissinfo und Agenturen
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