Kontroverse Bührle-Sammlung: Das Kunstmuseum Zürich versucht eine weitere Ausstellung
Die Kunstsammlung von Emil G. Bührle, die als Leihgabe im Kunsthaus Zürich gezeigt wird, sorgt seit Jahren für Kontroversen. Nun übernimmt das grösste Kunstmuseum der Schweiz die Verantwortung für die Erforschung der Besitzgeschichte der Gemälde, von denen viele einst jüdischen Sammler:innen gehörten, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Gleichzeitig hat es eine neue Ausstellung eröffnet.
In einem transparenten weissen Gewand, das wenig der Fantasie überlässt, zeigt sich Édouard Manets «La Sultane» – entstanden um 1871 – im Kunsthaus an einer überfüllten Wand, eingezwängt zwischen anderen, ebenso wertvollen Gemälden.
In der im April eröffneten Ausstellung gibt es keine Beschriftungen, die den Namen der Künstler:innen, den Titel oder die Datierung der jeweiligen Gemälde nennen – geschweige denn deren Eigentumsgeschichte. Aufschlussreicher sind die Informationen auf einem Bildschirm im ersten Saal: Dort erfahren die Besucher:innen, dass «La Sultane» einst dem deutsch-jüdischen Industriellen Max Silberberg gehörte, der 1942 deportiert und vermutlich in Auschwitz ermordet wurde.
Silberberg verkaufte das Gemälde 1937 an den Kunsthändler Paul Rosenberg, von dem Emil Bührle es 1953 erwarb. Bührle, damals der reichste Mann der Schweiz, machte sein Vermögen, indem er die in seinen Fabriken produzierten Flugabwehrkanonen an Nazi-Deutschland verkaufte.
Er trug eine umfangreiche und sehr wertvolle Kunstsammlung zusammen, die 2021 erstmals in einem grossen neuen Erweiterungsbau des Kunsthauses zu sehen war. Von einigen der Bilder, die er kaufte, ist bekannt, dass sie Jüdinnen und Juden geraubt wurden.
Im Fall von «La Sultane» erzielte die Stiftung Sammlung E. G. Bührle im vergangenen Jahr eine vertrauliche Einigung mit den Erb:innen Silberbergs. Diese hatten argumentiert, Silberberg habe das Gemälde infolge der nationalsozialistischen Verfolgung verkauft – eine Auffassung, die die Stiftung bestritt.
Die Qualität von Bührles Sammlung ist unbestritten: Sie umfasst Meisterwerke von Claude Monet, Vincent van Gogh, Paul Cézanne und Auguste Renoir. Doch viele Kritiker:innen – Historiker:innen, Provenienzforscher:innen, Kunstschaffende und Kommentator:innen – erklärten, das Kunsthaus habe einen historischen Fehler begangen, als es die langfristige Leihgabe von 205 Kunstwerken jener Stiftung annahm, die 1960 von Bührles Witwe und seinen Kindern gegründet worden war.
Seit die Kunstsammlung 2021 erstmals gezeigt wurde, sorgt sie in der Öffentlichkeit für Bestürzung und Empörung – im Zentrum stehen die Herkunft von Bührles Vermögen und die dunkle Provenienz einiger seiner Gemälde.
Das Gewicht dieser Leihgabe ist so gross, dass das Museum nun zum dritten Mal versucht, sich öffentlich mit der Sammlung und ihrer schwierigen, ungelösten Geschichte auseinanderzusetzen.
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Die Leihgabe
Bührles Verbindungen zum Kunsthaus reichen bis 1940 zurück, als er Mitglied der Zürcher Kunstgesellschaft wurde. Er finanzierte einen früheren Erweiterungsbau, der 1958 fertiggestellt wurde. Eine Büste und eine Gedenktafel im Museum würdigen seinen Beitrag.
Während die Stadt Zürich vor der Präsentation der Sammlung bei der Universität Zürich einen Bericht zu Bührles Biografie und Geschäftstätigkeit in Auftrag gab, lag die Aufsicht über die Erforschung der Besitzgeschichte einzelner Gemälde bei der von seiner Familie gegründeten Stiftung. In seinem Buch «Das kontaminierte Museum» bezeichnete der Historiker Erich Keller die Provenienzforschung der Stiftung als «einen Filter, der entscheidende Fakten zurückhält».
Die erste Ausstellung der Sammlung wurde scharf kritisiert, weil sie sich auf diese Forschung stützte. Der Aufruhr veranlasste Kanton und Stadt Zürich sowie die Verantwortlichen des Kunsthauses, einen unabhängigen Bericht zur Provenienzforschung der Stiftung in Auftrag zu geben. Das Expert:innenteam unter der Leitung des Präsidenten des Deutschen Historischen Museums, Raphael Gross, stellte in mehrfacher Hinsicht Mängel fest.
In einem Interview mit Swissinfo aus dem Jahr 2024 bezeichnete Gross die Sammlung als «historisch besonders belastet, in einem Ausmass, das in der Schweiz möglicherweise einzigartig ist». Dem Bericht zufolge befanden sich 133 der 205 Gemälde, welche die Bührle-Stiftung dem Kunsthaus ausgeliehen hat, vor 1945 zeitweise in jüdischem Besitz. Viele dieser Werke waren in der Forschung der Stiftung nicht als Bilder mit früheren jüdischen Eigentümer:innen verzeichnet.
Im April übernahm das Museum die Provenienzforschung zur Sammlung in einem fünfjährigen Projekt, nachdem die Stadt Zürich dafür 3,86 Millionen Franken bewilligt hatte. Doch das Museum ringt offenbar weiterhin damit, wie es dieses sperrige Erbe am besten präsentieren soll: Die neue Ausstellung, die am 10. April eröffnet wurde und bis 2027 läuft, bezeichnet es als «Zwischenstand».
«Da die Forschungsarbeiten nun begonnen haben, wollten wir eine Präsentation zeigen, die den Charakter einer Zwischenbilanz hat und einen Überblick darüber gibt, was sich eigentlich in der Sammlung befindet und was nun geschehen wird», sagt Kristin Steiner, Sprecherin des Museums.
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Lagerbestand
Am Eingang zu den Ausstellungsräumen stellt eine Wandtafel die Fragen, die sich das Kunsthaus selbst gestellt hat: «Wie kann eine derart illustre, zugleich aber umstrittene Privatsammlung in einem Museum mit öffentlichem Auftrag gezeigt werden? Wie lässt sich der historische Kontext in einem Kunstmuseum vermitteln?»
Drinnen hängen die Gemälde dicht an dicht, viele weit über Augenhöhe, in dem, was das Museum als «Petersburger Hängung» bezeichnet – eine für Salons des 19. Jahrhunderts typische Präsentationsform. Für heutige Betrachter:innen, die grosszügige Abstände zwischen den Bildern gewohnt sind, kann das chaotisch und überwältigend wirken.
Skulpturen drängen sich in einem einzigen Raum auf Sockeln unterschiedlicher Höhe vor einem Hintergrund aus grünem Teppich – ein Sammelsurium aus mittelalterlichen Pietàs, Madonnen mit Kind, Heiligenfiguren und einer unpassend wirkenden Kindertänzerin von Edgar Degas im vorderen Zentrum. Wer Informationen zu den Werken erhalten will, etwa zu Künstler:in, Datum und Titel, muss auf die in jedem Ausstellungsraum bereitliegenden Broschüren zurückgreifen.
Die Logik hinter dieser Übergangsausstellung ist schwer zu erkennen. Die Neue Zürcher Zeitung beschrieb sie als «so lieblos wie ein Lagerbestand». Die vorherige Ausstellung, die 2023 nach der Empörung über die erste Schau eingerichtet worden war, beleuchtete den historischen Kontext der Sammlung, die Eigentumsgeschichte einzelner Kunstwerke und verschiedene Perspektiven darauf, wie öffentliche Museen mit NS-Raubkunst umgehen sollten.
Eine Kritik nach der anderen
Doch selbst diese wichtige Ausstellung – die erste, die Bührles Erbe direkt thematisierte – wurde heftig kritisiert. Das gesamte Expert:innenteam, das für die Planung verantwortlich war, trat noch vor der Eröffnung zurück. Es protestierte dagegen, dass die Schicksale der früheren jüdischen Eigentümer:innen der von Bührle gekauften Gemälde nicht ausreichend beleuchtet würden.
Die neue Ausstellung ermöglicht es dem Kunsthaus, fast alle Werke der Leihgabe auf einmal zu zeigen – ein Punkt, den die Kurator:innen offenbar für wichtig halten. Doch der Fokus auf Vollständigkeit führt zu einigen merkwürdigen Begegnungen in der Schau: Ein Gemälde der Taufe Christi von 1520 von Joachim Patinir hängt neben einer Werkstattkopie. Eine Kopie eines Selbstporträts von van Gogh aus den Jahren 1897–1898 hängt dicht neben einem Original.
Ein leerer, an die Wand gezeichneter Rahmen symbolisiert jeweils ein Werk, das nicht gezeigt werden kann. Ein Foto und ein Text erklären zum Beispiel, dass das Werk als Leihgabe in einer Ausstellung im Leopold Museum in Wien zu sehen ist – oder im Fall einiger Arbeiten auf Papier, dass sie zu empfindlich sind, um dauerhaft ausgestellt zu werden.
In einigen Fällen ist die Erklärung komplizierter. Etwa bei van Goghs «Der alte Turm» von 1884. «Das Kunstwerk wurde von einem früheren Eigentümer während der NS-verfolgungsbedingten Emigration zwischen 1933 und 1945 ausserhalb Deutschlands und von den Nationalsozialisten kontrollierten Gebieten verkauft», heisst es dort. «Es gilt daher als ein NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. Die Bührle-Stiftung als heutige Eigentümerin verhandelt mit den Rechtsnachfolgern über eine faire und gerechte Lösung.»
Das nächste Kapitel
Das weckt natürlich Neugier auf das nächste Kapitel. Für 2027 ist eine weitere Ausstellung zur Sammlung geplant. Diesmal, so das Museum, werde der kunsthistorischen Kontext und die Rolle jüdischer Sammler:innen in der Moderne im Vordergrund stehen. Geplant ist auch ein Film, der sich auf den Kontext der Sammlung und Bührles Verhältnis zum Kunsthaus konzentriert.
Und danach? Die Bührle-Stiftung änderte im vergangenen Jahr ihre Statuten, damit die Sammlung auch ausserhalb Zürichs verliehen werden kann. Zuvor hielten diese ausdrücklich fest, dass sie in der Stadt gezeigt werden müsse.
Die Leihgabe an das Kunsthaus läuft 2034 aus. Ob sie darüber hinaus verlängert wird, ist fraglich. An diesem Punkt ist es verlockend, zu spekulieren, ob ihr Abzug Tränen des Bedauerns oder ein grosses Aufatmen auslösen würde – und es ist schwer vorstellbar, dass ein anderes europäisches Museum bereit wäre, diese beträchtliche Last zu schultern.
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Editiert von Virginie Mangin und Eduardo Simantob, Übertragung aus dem Englischen: Michael Heger/me
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