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Sterbehilfe auf Verlangen soll straffrei werden

Todkranke Menschen sollen von ihren Leiden erlöst werden dürfen, wenn sie dies wünschen. Keystone

Die nationalrätliche Rechtskommission will die direkte aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen für straffrei erklären. Sie hat einer entsprechenden Initiative des Arztes und SP-Nationalrats Franco Cavalli (TI) zugestimmt. Einschränkungen für Sterbehilfe-Organisationen lehnt sie ab.

Mit elf zu acht Stimmen befürwortet die Kommission die parlamentarische Initiative. Direkte aktive Sterbehilfe soll jedoch nur unter klar definierten Bedingungen ohne strafrechtliche Konsequenzen geleistet werden dürfen.

Zu diesen Bedingungen gehört, dass der Patient mehrmals und im Beisein von Zeugen den ausdrücklichen Wunsch äussert, aktive Sterbehilfe beanspruchen zu wollen. Weiter muss er unheilbar krank sein und kurz vor dem Tode stehen, was von mindestens zwei Ärzten bezeugt werden muss.

Gemäss der Kommissions-Mehrheit muss das Recht in solchen Fällen eine Antwort geben, um Grauzonen und Missbräuche zu vermeiden und die Beziehung zwischen Patient und Arzt transparenter zu machen.

Die Kommissions-Minderheit dagegen argumentierte, dass der Wunsch zu sterben nicht stabil sei und weitgehend von psychischen Faktoren abhänge. Die Frage über Leben und Tod dürfe nicht dem Menschen überlassen werden. Direkte aktive Sterbehilfe ist die gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden.

Keine Einschränkung für Sterbehilfe-Organisationen

Mit neun zu acht Stimmen knapp abgelehnt wurde hingegen eine Initiative von Dorle Vallender (FDP/AR). Vallender verlangte klare gesetzliche Bestimmungen für die Beihilfe zum Selbstmord, wie sie etwa von Sterbehilfe-Organisationen betrieben wird. Strafbar werden sollte die Verleitung zur Selbsttötung.

Weiter schlug Vallender vor, dass die Beihilfe zur Selbsttötung bei nicht urteilsfähigen Personen strafbar wird. Für Organisationen sollten gemäss Vallender ein Verbot oder zumindest einschränkende Bestimmungen geprüft werden. Die Mehrheit befand die verlangten Regelungen allerdings als zu einschränkend. Sie verschärften das geltende Recht und widersprächen Cavallis Anliegen. Die Minderheit wollte vor allem Missbräuche in Spitälern und Heimen verhindern.

swissinfo und Agenturen

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