Stern-Prozess in Genf eröffnet
Im Tötungsdelikt um den prominenten französischen Bankier Edouard Stern ist am Mittwoch in Genf der Prozess vor dem Genfer Geschworenengericht eröffnet worden. Der vorsätzlichen Tötung angeklagt ist die heute 40-jährige Cécile B.
Im Februar 2005 war die Leiche des 50-jährigen Bankiers, der in Paris in höchsten politischen Kreisen verkehrte und aus einer alten französischen Bankier-Dynasie stammte, in seiner Genfer Luxuswohnung aufgefunden worden.
Die Leiche war in Latex gekleidet und von vier Kugeln getroffen.
In der Westschweiz und in Frankreich ist das Medieninteresse an Prozess riesig. Am Prozess selbst werden rund 50 Journalisten erwartet.
Die zwölf Geschworenen müssen darüber richten, in welchem Masse die Angeklagte für den Tod des Bankiers Stern verantwortlich ist.
Die Anklage plädiert auf vorsätzliche Tötung, die Verteidigung auf Totschlag im Affekt. Begründet wird dies seitens der Verteidigung damit, dass Cécile B. Opfer psychischer Gewalt gewesen sei.
Ihr Liebhaber habe sie bedroht und unter Druck gesetzt. Die Anklage hingegen argumentiert, dass sie einzig am Geld des reichen Franzosen interessiert gewesen sei.
Das Verbrechen interessiert nicht nur der Akteure, sondern auch der Umstände wegen. Die beiden hatten sich vor den Schüssen sado-masochistischen Sexspielen gewidmet: Der Bankier war gefesselt und in Latex bekleidet. Cécile B. benutzte eine Waffe des Bankiers, um ihn zu töten.
swissinfo.ch und Agenturen
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