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Verschärfter Kampf gegen Geldwäscherei im Parabankensektor

Im Kampf gegen die Geldwäscherei auf dem Schweizer Parabankensektor zieht die Kontrollstelle des Bundes die Schrauben an. Bisher sind acht Finanzintermediäre wegen Verstössen gegen das Gesetz angezeigt worden.

Zugleich haben die Aufseher den Druck auf die Selbstregulierungs- Organisationen (SRO) erhöht.

Seit Anfang April dieses Jahres ist die offene Flanke im Schweizer Abwehrdispositiv gegen den Zufluss dubioser Gelder theoretisch geschlossen. Damals lief die zweijährige Übergangsfrist des Geldwäschereigesetzes (GwG) ab.

Wer im Nichtbankensektor berufsmässig Vermögenswerte entgegennimmt und weder einer anerkannten SRO angehört, noch ein Gesuch um Direktunterstellung unter die Aufsicht der Kontrollstelle gestellt hat, risikiert Sanktionen, die bis zur Zwangsliquidation reichen.

Der auch vom Parlament festgestellte Vollzugsnotstand bei der personell unterdotierten Kontrollstelle lässt aber nach wie vor nicht an eine konsequente und flächendeckende Anwendung des Gesetzes denken.

Zeichen setzen

Um zu verhindern, dass auch die präventive Wirkung des Gesetzes verpufft, hat die Kontrollstelle damit begonnen, Zeichen zu setzen. Wie der Leiter der Aufsichtsbehörde in der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Niklaus Huber, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP am Donnerstag (24.08.) bekannt gab, sind inzwischen acht Finanzintermediäre beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) wegen Widerhandlungen gegen das GwG angezeigt worden. Weitere Anzeigen seien in Vorbereitung.

Bisher sind vorwiegend Akteure im Geldwechsel- und Geldtransfergeschäft betroffen – einer Branche, in der nach den Beobachtungen von Huber verbreitet Missstände bezüglich der neuen Sorgfaltspflichten herrschen.

So wurden zwei Hotels, die Geldwechsel betreiben, angezeigt. Zwei weitere Fälle betreffen Reisebüros, die Geldtransfer und Check-Inkasso anbieten. In ebenfalls zwei Fällen geht es um Firmen, die Autobahnraststätten mit Geldwechsel betreiben. Die achte Anzeige betrifft einen Finanzintermediär aus der Vermögensverwaltungs- und Treuhandbranche. Alle Anzeigen sind zurzeit noch beim EFD hängig.

Aufsicht über Selbstregulierungs- Organisationen

Die zweite Stossrichtung der Kontrollstelle betrifft die Aufsicht über die zwölf anerkannten Selbstregulierungs- Organisationen. Bei rund der Hälfte der SRO lässt die Erfüllung der Auflagen, die die Kontrollstelle bei der Anerkennung gemacht hatte, nach wie vor auf sich warten, wie Huber sagte.

Zwei von ihnen, die SRO Post und der Verein zurQualitätssicherung im Bereich der Finanzdienstleistungen (VQF), haben die Auflagen inzwischen mit Beschwerden ans Eidgenössische Finanzdepartement EFD angefochten. Hinzu kommen gemäss Huber Probleme beim Umgang mit verspätet eingereichten Aufnahmegesuchen beziehungsweise mitzurückgezogenen Gesuchen.

Gewissermassen als Wink mit dem Zaunpfahl hat die Kontrollstelle die SRO im Juli in einem Informationsschreiben auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht. Die Praxis einzelner SRO läuft laut dem Leiter der Kontrollstelle auf eine reine Interessenvertretung ihrer Mitglieder hinaus, was einem eklatanten Widerspruch zum Selbstregulierungsgedanken des Gesetzgebers gleichkomme. Huber schliesst nicht aus, dass er beianhaltender Obstruktion aus dem Kreise der SRO zum Mittel des Widerrufs der Anerkennung greift.

Politische und wirtschaftliche Druckversuche

Nach wie vor ist die Kontrollstelle auch mit grundsätzlichem Widerstand gegen die Unterstellung unter das GWG konfrontiert. Darunter sind die grossen Rohwarenhändler Marc Rich und Glencore sowie der Diamantenhändler De Beers. Aber auch die Westschweizer Privatbahnen – sie sind im Geldwechsel tätig – legten sich lange quer.

Die Bahnen, die einen Beitritt zu SRO SBB abgelehnt hatten, haben auch mit politischem Druck ihrer im Parlament vertretenen Verwaltungsräte gedroht, gemäss Huber aber nun Einlenken signalisiert. Bei den Rohwarenhändlern – hier wurde mindestens in einem Fall offen mit dem Wegzug aus der Schweiz gedroht – ist das Ringen noch im Gang.

swissinfo und Agenturen

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