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Zeugen gegen Kriegsverbrecher besser schützen

Die Regierung will den Zeugenschutz bei Kriegsverbrecher-Prozessen verbessern. Keystone

Zeugen in Kriegsverbrecherprozessen vor der Schweizer Militärjustiz sollen künftig anonym aussagen können.

Sind sie gefährdet, schützt sie die Polizei. Diese Revision des Militärstrafprozesses hat die Schweizer Regierung am Mittwoch verabschiedet.

«Wir haben nun eine saubere gesetzliche Grundlage», sagt Martin Immenhauser, Informationsbeauftragter im Oberauditorat des Militärdepartements, gegenüber swissinfo.

«Das Problem bestand darin, dass wir das Spannungsverhältnis zwischen Angeschuldigtem und Zeugen nicht glücklich lösen konnten.» Und das sei mit dem neuen Zeugenschutz nun möglich, so Immenhauser weiter.

Die Anpassung soll auf den 1. Mai 2004 in Kraft treten. Zuvor muss die Vorlage vom Parlament genehmigt werden. Die Änderung trägt den in den Kriegsverbrecher-Prozessen gegen Bürger aus Ruanda und dem ehemaligen Jugoslawien gemachten Erfahrungen Rechnung, wie das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mitteilte.

Zeugen ermordet

1996 und 1997 seien zwei Zeugen im Verfahren gegen zwei mutmassliche Kriegsverbrecher in Ruanda ermordet worden, heisst es als Begründung für die Revision weiter. Übliche kriminalistische Methoden seien bei Kriegsverbrechen kaum verfügbar.

Das Verfahren stütze sich daher im wesentlichen auf Zeugenaussagen. Die Zeugen indessen fürchteten oft Repressalien und Racheakte.

Anonyme Zeugen werden geschützt

Der verbesserte Zeugenschutz soll vornehmlich durch die Geheimhaltung der Identität vor der Öffentlichkeit und gegebenenfalls vor der Verteidigung erreicht werden.

«Der wichtigste Punkt ist, dass jemand wirklich anonym aussagen kann», betont Immenhauser. «Und auch der Polizeischutz ist für diesen Zeugen garantiert.»

Für diese Einschränkung der Verteidigungsrechte sind Kompensationen vorgesehen. Der Zeugenschutz wird jeweils individuell geprüft.

Die Revision ist mit den laufenden Vorhaben im Zeugenschutz koordiniert, heisst es in der VBS-Mitteilung weiter. Die Änderung im Militärstrafprozess übernimmt eine Vorreiterrolle bei der geplanten Vereinheitlichung des Strafprozessrechts.

Bisher ein Urteil

In der Schweiz ist die Militärjustiz für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig. Im April 2001 bestätigte das Militärkassationsgericht in Yverdon die Verurteilung eines Ruanders zu 14 Jahren Zuchthaus und 15 Jahren Landesverweis.

Der ehemalige Bürgermeister wurde schuldig befunden, sich 1994 aktiv am Völkermord an den Tutsis beteiligt zu haben. In die Schweiz gelangt war der Mann als Flüchtling.

Ein Auslieferungsgesuch der ruandischen Justiz war abgelehnt worden, weil dem Angeklagten dort die Todesstrafe gedroht hätte.

Es war das zweite Mal, dass sich die Schweizer Militärjustiz mit ausländischen Kriegsverbrechen befassen musste. 1997 hatte sie das Verfahren gegen einen Serben, dem ebenfalls Kriegsverbrechen zur Last gelegt worden waren, mangels Beweisen eingestellt.

swissinfo und Agenturen

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