Warum das Crans-Montana-Urteil viele enttäuschen wird
Die Erwartungen an ein hartes Urteil nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana sind hoch – nicht zuletzt geschürt durch die mediale Aufmerksamkeit. Doch viele werden enttäuscht sein. Der Fall weckt Erinnerungen an den Brand im österreichischen Skiort Kaprun im Jahr 2000.
Die Betroffenheit nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana ist gross. So gross, dass manche nach harten Strafen rufen. Einige fordern, die Verantwortlichen wegen «eventualvorsätzlicher Tötung» anzuklagen. Und ein italienischer Journalist kommentierte unter dem Facebook-Post eines Tessiner Nationalrats: «Ihr seid beschämend – Komplizen von Mördern.»
Im Jahr 2000 brach in einer Gletscherbahn im österreichischen Skiort Kaprun ein Brand aus, der 155 Menschen das Leben kostete. Der sogenannte Kamineffekt zog Feuer und giftiges Rauchgas durch den Tunnel nach oben. Es überlebten deshalb nur jene zwölf Passagiere, die im Tunnel nach unten gelaufen waren. Entstanden war der Brand durch einen Haushalts-Heizlüfter in der Bahn, der nur für den privaten Gebrauch zugelassen war und in einer Standseilbahn gar nicht hätte installiert werden dürfen. Dennoch wurden 2004 sämtliche Beschuldigten – darunter Seilbahnangestellte, Vertreter von Herstellerfirmen, Techniker, Beamte und technische Prüfer – freigesprochen.
Doch im Zentrum der Ermittlungen stehen nicht Mord oder vorsätzliche Tötung, sondern fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie Verursachung einer Feuersbrunst. Denn so schrecklich das Unglück war, so viele Menschen ihr Leben verloren und so nachlässig einzelne Verantwortliche gehandelt haben mögen: Juristisch war es ein Unfall. Dass die Morettis oder die Behörden Menschen töten wollten, dürfte niemand ernsthaft behaupten.
Relativ milde Strafen in der Schweiz
«Im Fall Crans-Montana könnte es zu Strafmassen kommen, die viele enttäuschen werden», prognostiziert der Rechtssoziologe Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einzelne Strafen bedingt oder teilbedingt ausgesprochen würden. Am Ende müssen die Betroffenen also vielleicht nur kurz oder gar nicht ins Gefängnis. «Viele werden sagen: Das kann doch nicht sein bei so vielen Toten!»
Höchststrafen im Ländervergleich
Diese Strafrahmen sehen die Strafgesetzbücher vor. Eine fahrlässige Tötung wird in der Schweiz mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine Vielzahl von Todesopfern ermöglicht eine maximale Erhöhung auf 4.5 Jahre Freiheitsstrafe.
Auch nach der Brandkatastrophe von Kaprun waren viele tief enttäuscht, dass niemand strafrechtlich verurteilt wurde. Die Tragödie mit 155 Todesopfern war durch einen Heizlüfter ausgelöst worden, der nur für den privaten Gebrauch zugelassen war. Es zeigen sich Parallelen zu Crans-Montana: Dort sollen Sprühkerzen Schallmatten in Brand gesetzt haben – Matten, die von den Brandschutzbehörden zuvor nicht beanstandet worden waren.
Wer den Tod eines Menschen als möglich erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt – auch wenn er ihn nicht direkt anstrebt –, begeht eine «eventualvorsätzliche Tötung». Wer hingegen ernsthaft darauf vertraut, dass nichts passieren wird, handelt lediglich «fahrlässig». Das Bundesgericht bejaht bei besonders krassen Raserunfällen regelmässig eine vorsätzliche Tötung. Sein Argument: Erkennt der Täter, dass er wahrscheinlich einen Menschen überfahren wird und das in Kauf nimmt, weil er das Rennen gewinnen will, dann handelt er nach Auffassung des Gerichts eventualvorsätzlich. In der Rechtswissenschaft wird diese Rechtsprechung allerdings kritisiert: Aus extrem riskantem Verhalten einen Vorsatz abzuleiten, sei dogmatisch unsauber und vor allem rechtspolitisch motiviert – um härtere Strafen aussprechen zu können.
Laut Gschwend ist das häufig so. «Wenn etwas Schreckliches passiert, sagen rückblickend alle: Das musste doch jeder sehen, dass dieser Heizlüfter oder das hochentzündliche Schallmaterial zu einem tödlichen Brand führen würde!» Menschen hätten das tiefe Bedürfnis, einen Grund für das Unglück zu finden – und einen Schuldigen zu bestrafen.
Viele Menschen hegten in solchen Situationen den Wunsch: «Die Person, die mir das angetan hat, soll ebenfalls leiden.» Lange sei deshalb die Strafe als staatlich angeordneter Ersatz für Rache gedacht gewesen. Später habe sich die Strafjustiz hin zu einem humanistischeren Verständnis entwickelt.
Heute dient die Freiheitsstrafe in erster Linie der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. «Aber sozialpsychologisch hat der Vergeltungsgedanke schon seine Berechtigung. Er sorgt für die Glaubwürdigkeit des Strafrechts und verschafft den Opfern eine Genugtuung, die eben nicht nur aus Geld bestehen soll.»
In der Schweiz gilt aber – wie Gschwend betont – das Schuldstrafrecht. «Wenn die Tatschuld, etwa bei fehlendem Vorsatz, nicht sehr schwer ist, kann man jemanden – selbst bei vielen Toten – nicht lebenslang ins Gefängnis stecken, nur damit die Leute Frieden finden.»
Gschwend versteht, dass viele erwarten, dass «etwas passieren muss». Doch dieses «Etwas» müsse nicht zwingend eine drakonische Strafe sein. «Positiv ist, wenn man aus einem Unglück lernt. Etwa, indem künftig niemand mehr ungeeignete Heizlüfter oder entflammbare Schallmatten verbaut – und dies zuverlässig kontrolliert wird.»
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