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Die Schweiz unter der Lupe

Der Bericht kritisiert die übertriebene Gewaltanwendung bei Ausschaffungen (Bild: Demonstration mit Rollenspiel). Keystone

Der Bundesrat hat zu den Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses Stellung genommen. In der Schweiz gibt es keine Anzeichen auf schwere Misshandlungen.

Dieser Inhalt wurde am 25. März 2002 - 11:38 publiziert

Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besuchte vom 5. bis 15. Februar 2001 verschiedene schweizerische Erziehungs- und Strafanstalten, Polizeigefängnisse, eine psychiatrische Klinik, einen Grenzwachtposten sowie ein Ausschaffungs-Gefängnis. Sie stellte dabei keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen fest.

Kritik in Sachen Ausschaffung

Kritisiert wurde aber unter anderem die übertriebene Gewaltanwendung bei der Ausschaffung von Ausländern auf dem Luftweg. Den zwangsweisen Rückführungen müssten Massnahmen vorangehen, die dem Betroffenen zeigten, wie er seine Rückkehr auf familiärer, beruflicher und auch auf psychologischer Ebene vorbereiten könne, heisst es im Bericht. Medikamente dürften nur auf ärztliche Anordnung und entsprechend der medizinschen Ethik verabreicht werden.

Bundesrat befriedigt

Viele Empfehlungen des Ausschusses bezüglich der Zwangs-Ausschaffung auf dem Luftweg seien auf dem Weg der Umsetzung oder bereits erfüllt, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. So verzichteten die Kantone seit September 1999 bei der Ausschaffung auf Zwangsmittel, welche die Atmung behindern könnten.

Verschiedene Vorschläge der Delegation bezüglich der Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes will der Bundesrat bei der Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungs-Verfahrens berücksichtigen. Er zeigte sich in seiner Stellungnahme befriedigt, dass die grosse Mehrheit der von Ordnungskräften festgehaltenen Personen angegeben hätten, bei ihrer Festnahme und Einvernahme korrekt behandelt worden zu sein.

Schweizerische Initiative

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zu Stande gekommene "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von über 40 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Ausschuss organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten. Die Schweiz hat er bereits 1991 und 1996 besucht.

swissinfo und Agenturen

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