Fahrtenzahlen bei Könizer Baumarkt müssen reduziert werden
Die seit Jahren umstrittene Anzahl an Autofahrten zum Fachmarkt "Bauhaus" im Könizer Ortsteil Niederwangen muss auf die erlaubte Menge reduziert werden. Zu diesem Schluss kommt die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Sie stützt damit eine Beschwerde der Berner VCS-Regionalgruppe.
(Keystone-SDA) Die Deutsche Heimwerkerkette überschreitet in Niederwangen seit Jahren das ursprünglich vereinbarte Fahrtenkontingent für den Fachmarkt.
2019 flog auf, dass das Unternehmen mit falschen Zahlen operiert hatte. Es folgte ein jahrelanges juristisches Hickhack rund um die Frage, wie es mit dem Fahrtenkontingent nun weitergehen soll.
Könizer Parlamentsmitglieder aus dem links-grünen Lager und der GLP erhoben in einer Interpellation Vorwürfe, dass die Gemeinde beim Grosskonzern offenbar ein Auge zudrücke, anstatt darauf zu drängen, den illegalen Zustand zu beheben.
Die Gemeinde habe eine «hartnäckige Hinhaltetaktik» verfolgt, mit dem Ziel, die Überschreitung zu tolerieren, heisst es auch in einer Mitteilung der Regionalgruppe des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) vom Dienstag. Erst eine erfolgreiche Rechtsverzögerungsbeschwerde habe die Angelegenheit 2024 wieder in Gang gebracht.
Doch am Ende wollte die Gemeinde das Verfahren ohne eine Verfügung abschliessen, die den Fachmarkt zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet hätte. Auch dagegen führte der VCS Beschwerde und erhielt nun vom Kanton Recht. Rechtskräftig ist der Entscheid allerdings noch nicht, er kann noch ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Schwerwiegende Abweichung
Die Abweichung von der ursprünglich genehmigten Anzahl Fahrten sei «nicht unbedeutend, sondern schwerwiegend», kam die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion in ihrem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss. Es bestehe weiterhin ein konkretes und grosses öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.
Es treffe zwar zu, dass sich die Situation seit 2019 etwas verbessert habe. So hätten sich die Gemeinde und der Fachmarkt auf verschiedene Massnahmen geeinigt, etwa indem die Besucher- und Kundenparkplätze bewirtschaftet würden, räumt der Kanton ein. Dies ändere aber nichts daran, dass das Kontingent weiterhin überschritten werde. Die Gemeinde habe deshalb nicht auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichten dürfen.
Die Sache geht nun wieder zurück an die Vorinstanz. Insbesondere weil noch zu prüfen ist, welche Massnahmen nun ergriffen werden sollen, um die Fahrtenzahl weiter zu senken.
Der Kanton forderte die Gemeinde auf, das Regierungsstatthalteramt über den weiteren Verlauf des Baupolizeiverfahrens auf dem Laufenden zu halten. Sollte dieses feststellen, dass die Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt, würde es prüfen müssen, ob es selbst die erforderlichen Massnahmen trifft.