Bahn-Läm: Entlastung in Sicht
Mit leiserem Rollmaterial, Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern soll die lärmgeplagte Bevölkerung entlang der Bahn geschützt werden. Bis zum 3. August läuft die Vernehmlassung zur Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen.
In der Schweiz sind rund 265’000 Menschen wegen der Bahn Lärmemissionen über den Grenzwerten ausgesetzt. Für Schutzmassnahmen hat das Parlament 1,85 Mrd. Franken gesprochen. Vorrang haben die Huckepack-Korridore Gotthard und Lötschberg, wo Anwohnerinnen und Anwohner vor allem nachts unter dem intensiven Güterverkehr leiden.
Auf leisen Bremssohlen
Priorität messen die Behörden den Vorkehren an der Quelle bei. Bis spätestens 2009 soll deshalb das Rollmaterial saniert werden. In einer ersten Phase erhalten die 2’350 Reisezugwagen lärmarme Bremssohlen aus Kunststoff statt Grauguss. Ab 2004 kommen mit ähnlichen Anpassungen die 21’500 Güterwagen an die Reihe.
Mit der Sanierung des Rollmaterials allein kann die Lärmbelastung für etwa 100’000 Personen unter den Immissionsgrenzwert gesenkt werden. Die Kosten werden auf ungefähr 820 Mio. veranschlagt.
270 Kilometer Lärmschutzwände
Bis spätestens 2015 sollen auf rund 270 Kilometern Lärmschutzwände errichtet werden, was weiteren 83’000 Personen Entlastung bringt. Der Bau der Schutzwände dürfte etwa 690 Mio. kosten. Mit zusätzlichen 70 Mio. schlägt die Sanierung der Gotthard-Bergstrecke zu Buche.
Bei Lärmschutzwänden gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Danach müssen im Einzelfall die Interessen der Bevölkerung, die Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes und die Finanzmittel gegeneinander abgewogen werden. Ein standardisiertes Bewertungsmodell stellt die Gleichbehandlung aller Regionen sicher.
Wenn nötig Schallschutzfenster
Wo die Massnahmen an der Quelle und gegen die Ausbreitung des Lärms nicht genügen, werden – ebenfalls bis spätestens 2015 – Schallschutzfenster eingebaut. Davon werden bei Kosten von rund 110 Mio. nochmals rund 82’000 Personen profitieren.
Bei Lärmbelastungen über dem Alarmwert übernimmt der Bund die vollen Kosten für den Einbau der Schallschutzfenster. Wo nur der Immissionsgrenzwert überschritten ist, zahlt er den Eigentümern die Hälfte. Diese Regelung geht über die geltende Lärmschutz-Verordnung hinaus.
swissinfo und Agenturen
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