Bankenkommission kämpft für sauberen Finanzplatz
Die Bankenkommission hat ihre Anstrengungen für einen sauberen Finanzplatz 1999 verstärkt. 30 dubiose Finanzintermediäre oder fast doppelt so viele wie im Vorjahr wurden aus dem Verkehr gezogen.
Die Bankenkommission hat ihre Anstrengungen für einen sauberen Finanzplatz 1999 verstärkt. 30 dubiose Finanzintermediäre oder fast doppelt so viele wie im Vorjahr wurden aus dem Verkehr gezogen. Viel Arbeit bescherten den Aufsehern auch unlautere Praktiken an der Börse, wie aus dem EBK-Jahresbericht hervorgeht.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) verfügte letztes Jahr 30 Liquidationen von illegal operierenden Finanzintermediären, und zwar elf gestützt auf das Börsengesetz und 19 in Anwendung des Bankengesetzes. Im Vorjahr waren es 16 Liquidationen gewesen.
Unter den 1999 aus dem Verkehr gezogenen Finanzintermediären ist der Fall der OCH Ost Com Holding AG, die inzwischen in Konkurs gegangen ist und bei der über 5.000 zumeist deutsche Anleger rund 85 Millionen D-Mark verloren. Bei den eliminierten Effektenhändlern handelte es sich laut dem am Mittwoch (26.04.) veröffentlichten Jahresbericht im Unterschied zu den im Vorjahr liquidierten Gesellschaften fast ausschliesslich um Fälle, bei denen die Verantwortlichen in Kenntnis der Illegalität ihres Vorgehens handelten.
In den meisten Fällen sind deshalb auch die Strafverfolgungsbehörden tätig geworden. Im Bemühen, den Finanzplatz sauber zu halten, griff die EBK 1999 auch vermehrt zu vorsorglichen Massnahmen. In zwölf Fällen, die 24 Gesellschaften betrafen, setzte sie einen Beobachter ein. Vertiefte Abklärungen leitete die Bankenkommission zudem wegen der Berichte über die Verwicklung von Schweizer Banken in Geldwäscherei- und Korruptionsaffären ein.
Es geht dabei um die Korruptionsfälle in Russland und anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion sowie um die Fluchtgelder des verstorbenen nigerianischen Diktators Sani Abacha. Die Untersuchungen waren Ende 1999 noch im Gang.
Ebenfalls hängig ist die Durchleuchtung der Grossbank Credit Suisse Group (CSG), die die EBK nach den Verfehlungen der japanischen CSG-Töchter angeordnet hatte. Es handelt sich um eine weltweit angelegte Revision durch eine Drittgesellschaft im Bereich Legal und Compliance mit Schwerpunkt im Subkonzern Credit Suisse First Boston.
Abgeschlossen wurden im Berichtsjahr die Nachprüfungen nach dem LTCM-Debakel und den Derivatverlusten bei der Grossbank UBS. Die organisatorischen Mängel sowie die fusionsbedingten Schwachstellen sind laut EBK inzwischen weitgehend behoben.
Aufwendige Marktaufsicht über Börsen
Viel Arbeit bescherte der EBK im Berichtsjahr die Marktaufsicht über die Börsen. In mehr als 50 Fällen erstatteten die Selbstregulierungsorgane der Börsen Anzeigen wegen Verdachts auf eine Gesetzesverletzung oder sonstige Missstände, namentlich wegen Insidertransaktionen und Kursmanipulationen. Verdacht auf Insiderhandel ist auch der mit Abstand häufigste Grund von Gesuchen ausländischer Aufsichtsbehörden um Amtshilfe an die Schweiz. Von 115 Gesuchen, die seit Inkrafttreten des Börsengesetzes am 1. Februar 1997 an die EBK gerichtet wurden, trafen allein deren 90 im letzten Jahr ein. Bisher 28 Fälle wurden durch die EBK mit 46 Verfügungen erledigt, wobei mehr als die Hälfte beim Bundesgericht angefochten wurde.
Mit Forderungen nach Eigenmittelerhöhung abgeblitzt
Sorgen bereitet der EBK ausserdem die internationale Entwicklung bei den Eigenmittelvorschriften an die Banken. Das Ziel des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht – das massgebende Gremium für die Festlegung internationaler Standards – sei viel zu bescheiden, heisst es im Jahresbericht. Die engagiert vorgetragenen Forderungen der EBK und der Nationalbank nach einer deutlichen Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für international tätige Grossbankenkonzerne blieben ohne Erfolg.
swissinfo und Agenturen
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