Bankgeheimnis durch OECD-Bericht nicht gefährdet
Die Empfehlungen der OECD, Steuerbehörden den Zugang zu Bankinformationen zu erleichtern, stellen das Bankgeheimnis nicht in Frage. Dies erklärte Finanzminister Villiger (l.) am Mittwoch (12.04.) in einer Stellungnahme zum entsprechenden Bericht.
Die Empfehlungen der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, Steuerbehörden den Zugang zu Bankinformationen zu erleichtern, stimmen mit der Schweizer Rechtsordnung überein. Das Bankgeheimnis ist durch den am Mittwoch (12.04.) veröffentlichten OECD-Bericht nicht in Frage gestellt, wie der Vorsteher des EFD, Finanzminister Kaspar Villiger (l.), am Mittwoch (12.04.) in Bern erklärte.
Das Bankgeheimnis ist gemäss dem Bericht als wichtiges Element anerkannt, um die Vertraulichkeit der finanziellen Angelegenheiten des Einzelnen zu schützen. Gegenüber den Behörden könne das Bankgeheimnis aber für illegale Aktivitäten und Steuerflucht missbraucht werden.
Keine anonymen Konten mehr
Künftig sollen alle Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit den notwendigen Massnahmen verhindern, dass Banken anonyme Konten halten können. Der 82-seitige Bericht empfiehlt zwar nicht das Ende der Nummernkonten, verlangt jedoch, dass jede Bank deutlich diejenigen identifiziert, die ein Konto eröffnet haben.
Idealerweise müssten zudem die Steuerbehörden aller OECD-Länder berechtigt sein, direkt oder indirekt an diese Bankinformationen heranzukommen. Die Steuerbehörden sollen zudem diese Daten austauschen. Eingeräumt wird im Bericht, dass einige Staaten ihre Gesetzgebung ändern müssten, wenn sie den Empfehlungen nachkommen wollen.
Nur eine Empfehlung
Für die Mitgliedsstaaten hat der Bericht nur einen Empfehlungscharakter; sie werden nur zu den nötigen Schritten «ermutigt». Nach drei Jahren sollen jedoch die Fortschritte überprüft werden. Der Bericht wurde von allen 29 Mitgliedernangenommen.
Villiger sieht keinen Handlungsbedarf
Die Empfehlungen stimmten mit den geltenden Schweizer Gesetzen überein, sagte Bundesrat Villiger. Es sei in der Schweiz nicht möglich, anonyme Gelder bei einer Bank anzulegen. Das Bankgeheimnis biete keinen Schutz für Steuerhinterzieher und Kriminelle.
Schweizer Bankiers erleichtert
Auch aus Sicht der Schweiz. Bankiervereinigung (SBVg) führt der Bericht für die Schweizer Banken und ihre Kunden zu keinerlei Änderungen. Victor Füglister, stellvertretender Vorsitzender der SBVg-Geschäftsleitung, stellte indes die Notwendigkeit des Berichts in Frage, denn die Diskussionen zum Thema seien bereits im Gange.
Positiv sei, dass die Arbeitsgruppe auf die nationalen Rechtsordungen Rücksicht genommen habe. So sei Rechts- oder Amtshilfe nur notwendig, wenn eine im Ausland begangene Straftat auch nach Schweizer Recht strafbar ist.
Doch könne der Bericht auch nach links oder nach rechts ausgelegt werden, was gefährlich sei, sagte Füglister weiter. Jeder könne nun darin lesen, was er wolle. Ursprünglich sei ein konkreter Forderungskatalog vorgesehen gewesen. Da diesem kaum alle Mitglieder zugestimmt hätten, sei später darauf verzichtet worden.
swissinfo und Agenturen
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