EMG kostet viel Energie
Die Elektrizitätsmarkt-Verordnung ist genehmigt. Ihre Vorgeschichte war von Zwist, zähen Verhandlungen und Kompromissen geprägt.
Die Schreckensnachrichten aus Kalifornien sind verklungen, die Lichter San Francisco leuchten wieder. Doch vergessen sind sie nicht, die dunkeln Nächte. Und nun soll der Strommarkt in der Schweiz liberalisiert werden. Am 22. September stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über das Elektrizitätsmarkt-Gesetz (EMG) ab.
Damit sich die Stimmberechtigten schon im Vorfeld des Urnenganges ein Bild der Ausführungs-Bestimmungen machen können, hat die Schweizer Regierung am Mittwoch die zum Gesetz gehörende Verordnung (EMV) verabschiedet. Ein aussergewöhnlicher Schritt.
Bei einem Ja zum EMG wird der Elektrizitätsmarkt faktisch zunächst zu 30%, nach drei Jahren zu 50% und nach sechs Jahren ganz offen sein. Ab etwa 2009 könnte jedermann seinen Strom dort beziehen, wo er ihn am günstigsten erhält. Bei den Beratungen im Parlament wurde erhofft, dass die Preise für Elektrizität um bis zu 30% sinken werden.
Langer Verhandlungsweg
Dem Entscheid des Bundesrates gingen intensive Auseinandersetzungen zwischen Wirtschaft, Kantonen, Konsumenten-Organisationen, Umweltverbänden und der Strombranche voraus. Der Verordnungsentwurf war in der Vernehmlassung nämlich sehr kontrovers beurteilt worden.
Es galt also, einen Kompromiss zu finden. Denn ohne die Unterstützung der mächtigen Betroffenen (Verband Schweizerischer Elektrizitäts-Unternehmen oder dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse) lässt sich keine Volksmehrheit gewinnen.
Der Konsens wird von vielen Seiten gelobt. So von den Kraftwerken, den Umweltverbänden und zum Teil von den Konsumentenschützern. In der neuen Verordnung wird der Schutz der Konsumenten gestärkt: Den Netzbetreibern ist es verboten, während sechs Jahren die Durchleitungs-Tarife zu erhöhen. Danach müssen sie sich nationalen und internationalen Preisvergleichen aussetzen. Eine Schiedskommission soll bei überhöhten Gebühren einschreiten.
Effizienz, Transparenz und Sicherheit
Dann wurden die Berechnungs-Grundlagen für die Stromdurchleitung zu Gunsten der Wirtschaft und der Konsumenten korrigiert. Die früheren Monopolgewinne der Stromwirtschaft werden verkleinert, und die Netze müssen effizienter betrieben werden. Instrument dazu sind Effizienzvergleiche.
Weiter verlangt die Verordnung transparente Rechnungsstellung, den einfachen und kostenlosen Wechsel des Stromlieferanten und die Kennzeichnung der Herkunft und Herstellungsart des Stroms.
Die Sicherheit der Elektrizitäts-Versorgung wird mit Bestimmungen gewährleistet, die den Vorsorgemassnahmen des Landesversorgungs-Gesetzes nachgebildet sind. Die schon jetzt erkennbare Entwicklung mit neuen Anbietern im Strommarkt wird durch eine besondere Beobachtung des Verhaltens marktmächtiger Unternehmen berücksichtigt.
Alternative Energien fördern, Personalabbau abfedern
Speziell gefördert wird die dezentrale Einspeisung und die Stromerzeugung aus Kleinanlagen, welche erneuerbare Energien nutzen. Diese Förderung erfolgt gezielt, jedoch vom Umfang her und zeitlich begrenzt. Bestehende Wasserkraftwerke, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, können unter restriktiven Bedingungen Darlehen erhalten.
Um einen allfälligen Personalabbau als Folge der Marktöffnung abzufedern, müssen die Unternehmen Weiterbildungen, Umschulungen und Arbeitsvermittlung anbieten.
Skepsis bleibt
Trotz Kompromiss wird weiterhin Kritik geübt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bleibt bei seiner Ablehnung des EMG. Die Verordnung sei ein «reiner Propaganda-Konsens», der die Konsumenten schutzlos den neuen Stromgiganten aussetze. Die grossen Gefahren und Mängel der Strommarkt-Liberalisierung blieben bestehen.
Gleichzeitig machen Experten der Swissmem (Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro-, und Metall-Industrie) den kleinen Konsumenten und Unternehmen wenig Hoffnung. Die heutigen Strompreise variierten zwar zwischen 16 Rappen pro kWh in Sitten und 26 Rappen in Neuenburg. Doch im Mittel lägen sie nicht weit vom europäischen Durchschnitt entfernt (Griechenland: 10 Rp./kWh, Italien: 30 Rp./kWh), schreiben sie in der Neuen Zürcher Zeitung.
Eine Marktöffnung werde weder bei den Grosskonsumenten noch beim Haushaltsstrom zu markanten Preisabschlägen führen. Regional würde die Öffnung jedoch ausgleichend wirken.
Wie schon oft wird auch bei dieser Abstimmung das Portemonnaie eine wichtige Rolle spielen.
Rebecca Vermot und Agenturen
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