Europäischer Elektrizitätsmarkt: Schweiz und EU regeln Marktzugang
Der Stromaustausch in Europa soll auch nach der Öffnung der Märkte reibungslos funktionieren: Die Schweiz und die EU haben sich zu diesem Zweck auf Verhandlungsebene auf eine Vereinbarung verständigt, die den Marktzugang bis auf Konsumentenebene regelt.
Der Stromaustausch in Europa soll auch nach der Öffnung der Märkte reibungslos funktionieren: Die Schweiz und die EU haben sich zu diesem Zweck sich im Gemischten Ausschuss des Freihandelsabkommens auf eine Vereinbarung geeinigt, die den Marktzugang bis auf Konsumentenebene regelt. Sie muss nun von EU-Kommission und der Schweizer Regierung geprüft werden.
Die EU und die Schweiz sind daran, ihre Strommärkte so weit zu öffnen, dass Konsumenten selber bestimmen, bei wem sie die Elektrizität einkaufen wollen. Beide Seiten haben ein Interesse daran, dass die Marktöffnung den reibungslos spielenden Stromverbund, in dem die Schweiz eine zentrale Rolle spielt, nicht beeinträchtigt. Zu regeln sind in diesem Zusammenhang Fragen des Marktzutritts über die Grenze, etwa wenn ein deutscher Konsument direkt bei einem Schweizer Stromproduzenten einkaufen will oder umgekehrt.
Gespräche darüber wurden seit Sommer 1998 geführt. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU in Brüssel hat sich nun laut Auskunft von Daniel Klingele vom Integrationsbüro in Bern darauf geeeinigt, den rechtlichen Rahmen in einer Gemeinsamen Erklärung zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abzustecken. Strom gelte als Ware und der Warenaustausch sei bereits durch das Freihandelsabkommen abgedeckt. Die Zulassung erfolgt gemäss Klingele nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Dieser gilt auch zwischen den EU-Staaten. Das heisst, ein Land kann den Zutritt ausländischer Produzenten auf den Grad der Marktöffnung in deren Herkunftsland beschränken.
Der Entwurf der Erklärung ist gemäss Integrationsbüro so weit bereinigt, dass er von den politischen Instanzen der EU beziehungsweise der Schweiz geprüft werden kann. Er sollte vom Gemischten Ausschuss noch vor Ende Jahr im schriftlichen Verfahren verabschiedet werden können.
Die EU ist bei der Marktöffnung weiter als die Schweiz. Gemäss der bereits geltenden EU-Richtlinie müssen ihre Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass mindestens 26 Prozent der Stromnachfrage auf dem freien Markt abgedeckt werden kann; in Deutschland ist der Strommarkt seit 1998 vollständig liberalisiert. In der Schweiz liegt das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) erst bei der vorberatenden Kommission des Nationalrates. Nach dem Vorschlag der Regierung soll der Schweizer Markt innert acht Jahren vollständig geöffnet werden.
SRI und Agenturen
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